In der anhaltenden Debatte um das Bürgergeld hat das Bundesarbeitsministerium am Dienstag Zahlen aus der „Bild“-Zeitung (Dienstag) als „nicht nachvollziehbar“ zurückgewiesen, wonach für den Bund im kommenden Jahr knapp zehn Milliarden Ausgaben mehr anfallen sollen als bisher angesetzt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte auf Nachfrage, der Bericht basiere „methodisch auf mehreren Fehlannahmen“. Er nannte insbesondere die Kosten der Unterkunft, die nicht allein vom Bund, sondern zu einem relevanten Teil auch von den Kommunen aufgebracht werden.
Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, dass beim Bürgergeld sowie für die Mieten und Heizkosten der Bürgergeld-Haushalte im kommenden Jahr insgesamt 45,6 Milliarden Euro anfielen und damit 9,6 Milliarden Euro mehr als im Bundeshaushalts-Entwurf für 2025 vorgesehen. Darin sind insgesamt 36 Milliarden Euro angesetzt, elf Milliarden Euro für die Unterkunftskosten und 25 Milliarden Euro für das Bürgergeld.
Aus den Aufstellungen des Bundesarbeitsministeriums für die Haushaltsberatungen im Bundestag geht indes hervor, dass die Ausgaben für das Bürgergeld, also die monatliche Geldleistung für die rund 2,9 Millionen erwarteten Bürgergeld-Haushalte, bei rund 28 Milliarden Euro liegen werden. Das sind drei Milliarden Euro mehr als im Haushaltsplan stehen. Die Aufstellung liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor.
Unklar bleibt aber, ob der Bund auch für die Unterkunftskosten mehr ausgeben wird als die im Haushaltsplan aufgeführten elf Milliarden Euro. In den Unterlagen für den Bundestag sind Experten zufolge die Gesamtkosten pro Bürgergeld-Haushalt ausgewiesen, von denen der Bund aber nur rund zwei Drittel übernimmt. Damit wären die Berechnungen der „Bild“-Zeitung, wonach der Bund kommendes Jahr voraussichtlich 6,6 Milliarden Euro mehr für die Unterkunftskosten ausgeben wird, infrage gestellt. Das Arbeitsministerium wollte sich zu den konkreten Zahlen nicht äußern.
Der Sprecher erklärte lediglich, der Haushaltsentwurf für 2025 basiere auf den Annahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion zum wirtschaftlichen Wachstum und berücksichtige die erwarteten Effekte der Wachstumsinitiative, die die Ampel-Koalition vereinbart hat. Damit sind Einsparungen beim Bürgergeld gemeint, die durch schärfere Regeln zur Arbeitsaufnahme und eine forcierte Vermittlung von Geflüchteten in Jobs („Job-Turbo“) erzielt werden sollen. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen zusammen mit dem Bundeshaushalt für 2025 verabschiedet werden.