Für Bogenparcours und ähnliche Freizeitangebote im Freien wird es in Baden-Württemberg keine einfacheren Genehmigungsverfahren geben. Der Schutz des sogenannten Außenbereichs vor Bebauung habe Vorrang, wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion schreibt.
Anlass der Anfrage waren unterschiedliche Genehmigungsanforderungen in den Regierungsbezirken. Während etwa im Bezirk Tübingen für einen Bogenparcours ein aufwendiger Bebauungsplan verlangt wird, ist dies in anderen Bezirken nicht immer der Fall. Die FPD wies auf Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile für die Betreiber hin.
Das von Ministerin Nicole Razavi (CDU) geführte Ministerium erklärte, dass das Baurecht landesweit einheitlich sei. Ob ein Bebauungsplan nötig ist, sei jedoch stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde vor Ort. Dabei spielten zahlreiche Faktoren wie Natur- oder Landschaftsschutz eine Rolle. Eine landesweite Anweisung zur Vereinheitlichung der Praxis sei deshalb „weder möglich noch zielführend“. (3177/08.12.2025)