Bundesgesundheitsministerin Warken will die Krankenhausreform ihres Vorgängers Lauterbach verbessern – und nicht verwässern, wie sie betont. Dazu hat sie nun mit den Ländern erste Verhandlungen geführt.
Die erst Ende vergangenen Jahres verabschiedete Krankenhausreform soll noch einmal angepasst werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) tauschte sich dazu am Donnerstag in Berlin mit Vertretern der Länder aus. Ergebnis: “Die Reform wird verbessert, aber nicht verwässert”, wie Warken im Anschluss betonte. Kassen und Unikliniken warnen genau davor.
Die Krankenhausreform war Ende vergangenen Jahres beschlossen worden. Ziele der Reform sind unter anderem weniger ökonomischer Druck durch ein neues Vergütungssystem, weniger Doppelstrukturen und mehr Spezialisierung bei schwierigen Eingriffen und Erkrankungen.
Geplant sind laut der Ministerin nun etwa Anpassungen beim Zeitplan für die Umsetzung der Reform. Die Länder brauchten etwas mehr Luft, trotzdem bleibe der Zeitplan ambitioniert, sagte Warken. Zudem sollen die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 wegen der damaligen Inflation mit vier Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Schuldenpaket des Bundes unterstützt werden. Aus dem sogenannten Sondervermögen soll auch der sogenannte Transformationsfonds für die Reform finanziert werden. Zuvor war dafür Geld aus der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Geplant sind auch mehr Ausnahmen für Kliniken auf dem Land, erklärte Warken. Die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder sollen dabei mehr Spielraum erhalten. Gleiches gelte auch für Kooperationen zwischen den Häusern, wobei die Ministerin klarstellte, dass man keine Zusammenschlüsse über große Entfernungen zulassen könne, nur damit Kliniken künftige Qualitätsanforderungen erfüllten. Dies werde nur im Einzelfall möglich sein.
Man werde an den Grundprinzipien der Reform festhalten, betonte Warken. Nicht jede Klinik solle künftig alles machen. “Wir brauchen klare Qualitätsstandards”, so die Ministerin. Wer die nicht erfülle, könne bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten.
Ziel sei, Anfang September einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Anpassungen der Reform ins Bundeskabinett zu bringen, so dass das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden könne.
Die Vertreter der Länder, Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), zeigten sich zufrieden mit den Plänen. Beide begrüßten vor allem den Inflationsausgleich für die Kliniken. Die Reform komme wie geplant zum Jahr 2027, sagte Laumann. Der Zeitplan werde letztlich eingehalten.
Krankenkassen und Unikliniken hatten kurz vor den Bund-Länder-Gesprächen vor einer “Verwässerung” der Krankenhausreform gewarnt. Sie wandten sich etwa gegen zu viele Ausnahmen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verlangte unter anderem ein Festhalten an verbindlichen und bundesweit einheitlichen Kriterien für Fachkrankenhäuser. Diese Kriterien sollen laut Warken im weiteren Verfahren noch überarbeitet werden.