Deutschland hat viele Kliniken mit vielen Betten und wenig Geld. Lauterbach plant eine umfassende Reform der Strukturen. Doch der Gegenwind ist heftig.
Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor einem radikalen Umbau – weniger, dafür gut finanzierte Kliniken bei besserer Qualität. “Deutschland hat die höchste Bettendichte in ganz Europa in den Krankenhäusern”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Donnerstag bei der Ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Doch jedes dritte Bett stehe leer. Zugleich werde zu viel stationär gemacht, wo ambulante Versorgung möglich sei. Und die Fallkosten explodierten bei massivem Personalmangel. “Jede sechste Schicht ist unterbesetzt”.
Einen Kahlschlag bei den Kliniken wird es laut Minister dennoch nicht geben. Vielmehr drohe ohne Reform einem Viertel der Krankenhäuser bis 2030 die Insolvenz und insbesondere bei kleinen Kliniken, die auf dem Land die Versorgung garantierten. “Das können wir nicht riskieren”, so Lauterbach. Zugleich überlaste eine überbordenden Bürokratie die Mitarbeiter. Die Opposition kritisierte Lauterbachs Vorhaben am Donnerstag scharf. Eine Reform sei dringend nötig, aber nicht so. Das sei Verschlimmbesserung, so etwa die Union.
Das “Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz” ist ein umstrittenes Gesetz, das nach Wunsch des Ministers Anfang 2025 in Kraft treten soll. Einerseits sollen Kliniken genauer definierte Tätigkeitsbereiche und Auflagen erhalten, wodurch wohl zahlreiche Häuser schließen werden. Andererseits soll die flächendeckende Versorgung auch durch größere, sektorübergreifende Einrichtungen sichergestellt werden. Finanziert werden soll die Reform in den kommenden zehn Jahren über einen 50-Milliarden-Transformationsfonds von Bund – über den Gesundheitsfonds der Krankenkassen – und Ländern.
Grundsätzlich geht es Lauterbach darum, bei besserer Qualität den ökonomischen Druck auf die spezialisierten und für die Versorgung nötigen Krankenhäuser zu verringern. Statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Pauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung bezahlt werden. Ab 2025 ist eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten vorgesehen. 40 Prozent werden nach wie vor durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) bezahlt.
Eine Reform werde mit den Ländern gemeinsam gemacht, dabei sitze man weitgehend im selben Boot, auch wenn der Weg noch lang sei, erklärte Lauterbach. Bei der Qualität mache er aber keine Zugeständnisse. Insbesondere die Bundesländer, in deren Zuständigkeitsbereich die Krankenhausversorgung gehört, fühlen sich durch das Gesetz gegängelt. Aber auch zahlreiche Verbände kritisieren, dass das Reformvorhaben vorrangig die Versicherten teuer zu stehen komme.