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Minister Philippi bekräftigt Kritik am geplanten Cannabis-Gesetz

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat die vom Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossenen Änderungen bei der geplanten Cannabis-Legalisierung scharf kritisiert. „Das Cannabis-Cesetz wurde eher verschlimmbessert“, sagte der Minister am Mittwoch in Hannover: „Mir ist völlig unklar, weshalb das Cannabis-Konsumverbot in Schutzzonen abgesenkt wurde. Näher an Kitas zu kiffen, ist kein Beitrag zur Prävention.“ Der Kinder- und Jugendschutz sei weithin zu schwammig und unpräzise formuliert, ein umfassendes Konzept zur Suchtprävention fehle.

Auch die Erhöhung der erlaubten Besitzmenge beim Eigenanbau verstehe er nicht, kritisierte der Minister: „Ich sehe die Gefahr der Verharmlosung, wenn Erwachsene in großem Stil Cannabis besitzen.“ Das habe eine schlechte Signalwirkung auf Kinder und Jugendliche. „Ob alle Erwachsenen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, daran habe ich meine Zweifel.“ Der Diskussionsbedarf über das Cannabisgesetz sei eher größer als kleiner geworden, sagte Philippi.

Der Gesundheitsausschuss hatte das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung am Mittwoch mit einigen Änderungen gebilligt. So soll im privaten Raum beim Eigenanbau eine zulässige Besitzmenge von bis zu 50 statt bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis gelten. Zudem wird das Cannabis-Konsumverbot in Schutzzonen, also etwa in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen, von 200 Meter auf 100 Meter reduziert. Im Entwurf ist jetzt von „Sichtweite“ zu den jeweiligen Einrichtungen die Rede.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die teilweise Legalisierung von Cannabis könnte dann in zwei Stufen ab dem 1. April in Kraft treten. Grüne und FDP sind für die Neuregelungen. Aus der SPD haben sich aber einige Abgeordnete gegen das Gesetz ausgesprochen. Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hatte am Mittwoch nochmals klargestellt, dass sie die Grundidee, Cannabis zu entkriminalisieren, im Grundsatz für richtig halte, mit der jetzt vorgesehenen Art und Weise aber nicht einverstanden sei.