In der Debatte über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts zeigt sich CDU-Chef Friedrich Merz offen für eine Grundgesetzänderung. „Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag).
Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst, sagte der CDU-Vorsitzende. Nun sei Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Zugleich sagte Merz: „Wir sehen keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht.“
Weil befürchtet wird, dass eine mögliche Regierung mit AfD-Beteiligung eine Reform der Richterwahl und der Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts anstreben könnte, wird über eine Stärkung des Gerichts im Grundgesetz diskutiert. Dafür wird im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.
Justizminister Buschmann hatte Anfang Februar für eine parteiübergreifende Initiative geworben. Die Unionsfraktion erteilte den Plänen der Ampel-Koalition zunächst eine Absage.