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Menschenrechtsgericht: Sexkaufverbot in Frankreich ist rechtens

Viele Länder diskutieren ein Sexkaufverbot, um Zwangsprostitution zu bekämpfen. Während Deutschland zögert, gilt in Frankreich bereits ein entsprechendes Gesetz. Es wurde jetzt vom Menschenrechtsgerichtshof bestätigt.

Das gesetzliche Sexkaufverbot in Frankreich ist rechtens und verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wies am Donnerstag in Straßburg die Klagen von 261 Prostituierten ab. Sie hatten argumentiert, das 2016 in Frankreich erlassene Gesetz verletze sie in ihren Grundrechten und verschlechtere ihre Situation. Zuvor waren sie auch vor dem Obersten Gericht in Frankreich gescheitert.

Das Gesetz stellt den Kauf von sexuellen Diensten unter Strafe. Es betrifft nur die Freier. Ihnen drohen hohe Geldstrafen. Die Prostituierten selbst machen sich nicht strafbar. Paris hatte das Gesetz nach langen Debatten und nach Vorbild des Nordischen Modells aus Skandinavien verabschiedet. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert, hier ist aber derzeit kein Verbot geplant.

Der Menschenrechtsgerichtshof führte in seiner Urteilsbegründung aus, der gesellschaftliche und juristischen Umgang mit Prostitution werfe erhebliche und kontroverse ethische Fragen auf. Argumente, wonach Prostitution immer Ausbeutung und niemals selbstbestimmt sei, treffen auf Forderungen, Sexarbeiterinnen könnten sehr wohl selbstbestimmt über ihre Tätigkeit bestimmen. Unter den Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, gebe es dazu keinen Konsens, betonte der Menschenrechtsgerichtshof. Insofern hätten die Mitgliedstaaten großen gesetzgeberischen Spielraum für je eigene Regelungen.

Die Straßburger Richter würdigten das französische Vorgehen als demokratisch und ausgewogen. Die Ausarbeitung des Gesetzes habe die verschiedenen Positionen berücksichtigt, auch Vertreter von Sexarbeiterinnen seien gehört worden.

Besonders hebt der Menschenrechtsgerichtshof hervor, dass das französische Sexkaufverbot von weiteren Regeln flankiert sei, die die Situation von Prostituierten verbessern sollen und sich gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution richten. Ziel des Gesetzes sei es, die Rechte von Sexarbeiterinnen zu stärken und ihre soziale Stigmatisierung zu verhindern.

Zugleich betonten die Richter, der französische Gesetzgeber müsse die gesellschaftlichen, politischen und sozialen Folgen des Sexkaufverbots weiterhin engmaschig beobachten und prüfen.

Befürworter des Verbots argumentieren, die Kriminalisierung von Freiern helfe den Prostituierten. Auch der Menschenhandel gehe zurück. Viele Prostituierte halten dagegen, dass das Gesetz ihre Position sogar noch schwäche. Freier übten Druck aus, weil sie selbst das Risiko illegaler Handlungen auf sich nähmen.

Laut Medienberichten sind in Frankreich bislang geschätzte 8.000 Freier zu Geldbußen verurteilt worden. Das Verbot werde in den verschiedenen Departments aber unterschiedlich streng angewandt.