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„Menschenfeindlichkeit hat in der Kirche keinen Platz“

„Die Kirche siebt ihre Leute“ und „Gesinnungsschnüffelei“ titelten Schlagzeilen der Medien kurz nach Erscheinen der EKBO-Handreichung der Kirchenleitung für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte in der vergangenen Woche. Sie nennt Kriterien für den Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens. Etwa wenn ein Kandidat oder eine Älteste Mitglied ist in einer „Gruppierung, Organisation oder Partei, die menschenfeindliche Ziele verfolgt“ oder diese unterstützt. Um diese sogenannte Extremismusklausel war die Grundordnung auf Beschluss der Synode bereits 2013 ergänzt worden (Artikel 19 Grundordnung). Die Journalistin und Pfarrerin Johanna Friese sprach über die Kriterien und das Medienecho mit Bischof Markus Dröge.

„Die Kirche siebt ihre Leute“ und „Gesinnungsschnüffelei“ titelten Schlagzeilen der Medien kurz nach Erscheinen der EKBO-Handreichung der Kirchenleitung für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte in der vergangenen Woche. Sie nennt Kriterien für den Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens. Etwa wenn ein Kandidat oder eine Älteste Mitglied ist in einer „Gruppierung, Organisation oder Partei, die menschenfeindliche Ziele verfolgt“ oder diese unterstützt. Um diese sogenannte Extremismusklausel war die Grundordnung auf Beschluss der Synode bereits 2013 ergänzt worden (Artikel 19 Grundordnung). Die Journalistin und Pfarrerin Johanna Friese sprach über die Kriterien und das Medienecho mit Bischof Markus Dröge.

Bischof Dröge, was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Kirche fordere eine Überprüfung der politischen Gesinnung und sortiere Menschen aus? Das ist völlig falsch und aus dem Kontext gerissen. Es geht darum, dass in der Grundordnung unserer Kirche steht, es kann niemand in eine Verantwortungsposition gewählt werden, also auch nicht in einen Gemeindekirchenrat, der sich menschenfeindlich zeigt oder der eine menschenfeindliche Gruppierung unterstützt.

Was heißt das konkret?Das verstehen wir so, wie es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz formuliert: Menschenfeindlich ist es, wenn Personen andere Menschen oder Gruppierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diffamieren, bedrohen oder herabwürdigen. Wer so etwas vertritt oder einer Vereinigung angehört, die so etwas vertritt, oder diese unterstützt, kann bei uns nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt werden.

Manche sagen, die Beispiele im Papier seien wieder nur die Rechtsextremen, was ist mit den Linken?Das gilt natürlich für alle, ob rechtsextrem, rechtspopulistisch oder linksextrem, oder wenn Gewalt in irgendeiner Weise befürwortet wird. Nur faktisch ist nicht bekannt, dass es bei uns irgendwelche Linksextreme gibt, die vorhaben, sich in einen Gemeindekirchenrat wählen zu lassen. Dazu liegen auch keinerlei Anfragen vor, deshalb werden keine Bespiele genannt. Es kann aber sein, dass rechtspopulistisch orientierte Personen sich in Gemeindekirchenräte wählen lassen wollen. Da es in diesem Umfeld viele menschenfeindliche Haltungen gibt, müssen unsere Gemeinden dann also besonders sorgfältig prüfen, ob diese Personen menschenfeindliches Verhalten vertreten. Dafür wurde schon vor drei Jahren die Handreichung herausgegeben. Sie ist jetzt nur aktualisiert worden.

Wie sieht es mit der Partei AfD aus?Sie ist von ihrem Programm her nicht als menschenfeindlich per se einzustufen, aber es gibt genug Mitglieder und Repräsentanten der AfD, die sich menschenfeindlich äußern. Das muss man sich genau anschauen.

Die Handreichung will den Menschen in den Kirchengemeinden helfen zu entscheiden?Genau, die Handreichung bezieht sich auf die Gemeindekirchenratswahl. Die von der Grundordnung geforderte Prüfung als Gesinnungsschnüffelei zu diffamieren, ist Unsinn. Fakt ist: Wer die Grundordnung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht achtet, kann bei uns keine Verantwortung übernehmen.

Liefert denn das Evangelium selbst da auch Argumente dafür?Natürlich! Die Gottebenbildlichkeit des Menschen (1. Mose 1,27) und das Wort des Paulus, dass in Christus alle Unterschiede zwischen Menschen aufgehoben sind (Galater 3,28), verbieten jede Herabwürdigung, Verachtung, Ausgrenzung von Menschen. Menschenfeindlichkeit hat in der Kirche Jesu Christi keinen Platz!

Auszüge aus der Handreichung

Befähigung zum Ältestenamt, Wählbarkeit: „Älteste können nur Gemeindeglieder sein, die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten; damit nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen. Menschenfeindliches Handelnals Ausschlusskriterium:Die Wählbarkeitsvoraussetzung (s.o.) ist bei den Gemeindegliedern nicht erfüllt, die belegbar Äußerungen von sich geben, die zur Erreichung menschenfeindlicher Ziele auffordern oder deren Verfolgung unterstützen. Konkret bedeutet das, dass Gemeindeglieder nicht für das Ältestenamt befähigt sind, die sich zum Beispiel in offenen Briefen, Zeitungskommentaren oder eigenen Veröffentlichungen gegen Menschen oder Menschengruppen wenden und zu Hass und Gewalt gegen diese auffordern. Ein sehr deutliches Indiz für menschenfeindliches Verhalten ist ein Strafverfahren oder eine Verurteilung. Gelegentliche mündliche Äußerungen oder Kommentare zum politischen Geschehen genügen in der Regel nicht, um die Befähigung zum Ältestenamt entfallen zu lassen. Parteien/Gruppierungen, bei deren Mitgliedschaft oder tätiger Unterstützung die Befähigung zum Ältestenamt entfällt: NPD, Reichsbürger, Identitäre Bewegung, Der III. Weg… eine Wählbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist: AfD, Pegida und Zukunft Heimat, Asylfeindliche Initiativen wie „Bürgerforum Südbrandenburg“ und andere.Verfahren: Spätestens bei der Aufstellung des Gesamtwahlvorschlags (bis 22. August) steht der GKR vor der Entscheidung, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Wahl zulässt. Bestehen Zweifel an der Befähigung zum Ältestenamt, sollte der GKR mit ihr oder ihm zunächst das Gespräch suchen … Sodann besteht die Möglichkeit, sich an den Beauftragten der EKBO zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu wenden: Pfarrer Heinz-Joachim Lohmann, Tel (030) 203 55-407, E-Mail lohmann@eaberlin.de.Handreichung unter: www.gkr-ekbo.de