Kirchengemeinden sollen laut dem Münchner Regionalbischof Thomas Prieto Peral künftig nach einheitlichen Regeln über problematische Verhaltensmuster von Pfarrpersonen informiert werden. Beim Thema Missbrauch sei die evangelische Kirche dank Präventions- und Schutzkonzepten „mittlerweile in vielem sehr viel bewusster und klarer“, sagte Prieto Peral dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dennoch gingen noch zu oft Informationen verloren. Man müsse ein Verfahren etablieren, „wie wir das Wissen über eine Person zum Beispiel bei Bewerbungen besser an andere Kirchengemeinden weitergeben können“.
Die Leiterin der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der bayerischen Landeskirche, Martina Frohmader, bezeichnete Information und Dokumentation als „Schlüsselwörter bei der Prävention und der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“. Ob es Hinweise auf Übergriffe oder Machtmissbrauch gegeben habe, sei bislang davon abhängig gewesen, „ob und was Dienstvorgesetzte dokumentiert haben“. Schutzkonzepte machten eine saubere Dokumentation dessen, was bei Ansprechstellen und -personen ankommt, zur Pflicht. Zugleich regele das Arbeitsrecht zum Schutz von Beschäftigten, was erfasst werden dürfe.
Frohmader glaubt nicht, dass alle 1.536 evangelischen Gemeinden in Bayern bis 31. Dezember 2025 ein eigenes Schutzkonzept vorlegen können, wie es das Präventionsgesetz der Landeskirche verlangt. „Aber ich hoffe, dass dann in allen damit begonnen wurde“, betonte sie. 2024 habe die Fachstelle „aus dem ganzen Spektrum sexualisierter Gewalt“ doppelt so viele Meldungen erhalten wie noch 2023. „Das liegt nicht unbedingt daran, dass mehr passiert, sondern dass ein Kulturwandel langsam eintritt“, sagte die Expertin. Übergriffiges Verhalten werde nicht mehr geduldet und zugleich schneller sanktioniert.
Prieto Peral verwies darauf, dass es Zeit brauche, „bis die Schutzkonzepte auf allen Ebenen des großen Organismus Kirche angekommen sind.“ Man habe es mit Verhaltensmustern zu tun, an denen intensiv gearbeitet werden müsse. Im Kirchenkreis München und Oberbayern hatte es zuletzt Kritik aus der evangelischen Gemeinde Berchtesgaden an mangelhafter Informationspolitik der Kirchenverwaltung gegeben. Erst nachdem ein Ruhestandspfarrer 2024 bereits zum zweiten Mal nach 2016 wegen des Besitzes kinderpornografischer Daten verurteilt worden war, hatte die Gemeinde davon erfahren. (00/3952/13.12.2024)