2024 gab es im Freistaat 5.708 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, im Vorjahr waren es rund 160 weniger. Bei der Hälfte der Fälle geht es um eine spezielle Gruppe.
Die Zahl der staatlichen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ist in Bayern im vergangenen Jahr gestiegen. 2024 gab es 5.708 Schutzmaßnahmen, im Vorjahr waren es 5.545 gewesen. Das teilte das Landesstatistikamt am Freitag in Schweinfurt mit. In rund der Hälfte der Fälle ging es demnach um eine Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise aus dem Ausland. In 38 Prozent der Fälle habe eine Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung stattgefunden. “Weniger häufig werden Inobhutnahmen aufgrund des eigenen Wunsches eines Kindes oder Jugendlichen durchgeführt (700 Fälle – 12,3 Prozent)”, hieß es.
Hauptgrund für eine Schutzmaßnahme ist laut Mitteilung nach der unbegleiteten Einreise die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (1.327 Fälle). In 36 Prozent der Fälle sei der Inobhutnahme ein Hinweis der Jugendämter oder der sozialen Dienste vorausgegangen (2.056 Fälle). Die zweithäufigsten Hinweisgeber seien Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften gewesen (1.400 Fälle).
Knapp die Hälfte der Betroffenen (49,6 Prozent) waren 16 bis 17 Jahre alt, wie es weiter hieß. Die zweitgrößte Gruppe hätten die 14- bis unter 16-Jährigen gebildet (20,4 Prozent). Der überwiegende Anteil der von den Schutzmaßnahmen betroffenen Kinder und Jugendlichen sei männlich (69,5 Prozent). 69,3 Prozent der Minderjährigen seien während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht gewesen, 20 Prozent bei einer geeigneten Person, 10,7 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.