Kindeswohl in Gefahr: Im Freistaat stieg die Zahl gerichtlicher Schutzmaßnahmen für Minderjährige auf über 3.200 Fälle. Die Zahlen haben allerdings nur eine bedingte Aussagekraft.
2024 sind in Bayern 3.202 gerichtliche Maßnahmen ergriffen worden, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Das gab das Landesamt für Statistik in Fürth am Mittwoch bekannt. Im Jahr davor waren es demnach 3.103 Maßnahmen aufgrund von Kindeswohlgefährdung. Bei den meisten Betroffenen, nämlich knapp 54 Prozent, habe es sich um männliche Minderjährige gehandelt, so die Statistiker. Knapp 44 Prozent der Maßnahmen seien für Kinder und Jugendliche von sechs bis unter 14 Jahren angeordnet worden.
In etwa 60 Prozent der Fälle wurde den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen, wie es heißt. In rund zwei von fünf dieser Fälle sei die Verantwortung dann vollständig an das Jugendamt oder eine andere Person übertragen worden, ansonsten nur teilweise. In rund einem von fünf Fällen hätten die Familien Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen müssen. Weitere Maßnahmen seien unter anderem Auflagen oder Verbote für Eltern oder andere Personen gewesen.
Derartige Maßnahmen müssten immer dann ergriffen werden, wenn Kinder körperlich, geistig oder seelisch gefährdet seien und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden könnten oder wollten, heißt es. Die Zahlen seien allerdings nur bedingt vergleichbar mit anderen Jahren. Denn aus Regensburg und Nürnberg fehlten einige Angaben. Die Zahl von 3.202 Maßnahmen beinhalte zudem Mehrfachnennungen, da eine Entscheidung des Familiengerichts unterschiedliche Maßnahmen beinhalten könne.