In Rheinland-Pfalz sind im vergangenen Jahr mehr Straftaten von Jugendlichen und mehr Gewaltdelikte vor Gerichten verhandelt worden. Insgesamt hätten die Gerichte 2023 landesweit 30.129 Personen verurteilt, gab Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Freitag bei der Vorstellung der jährlichen Strafverfolgungsstatistik bekannt. Während die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent angestiegen sei, habe es bei den 1.229 verurteilten Jugendlichen eine Zunahme um nahezu ein Viertel gegeben. Der langfristige rückläufige Trend bei den Straftaten habe sich damit erstmals seit mehreren Jahren wieder umgekehrt.
Aus Sicht des Justizministeriums bleibe die Entwicklung vorerst „im Rahmen üblicher Schwankungen“. Zu den häufigsten Straftaten, die in Rheinland-Pfalz auf die Anklagebank und zu einer Verurteilung führten, zählten Diebstahl mit insgesamt 3.485 Verurteilten, Betrug (3.143) und Trunkenheit im Straßenverkehr (2.892). Einen deutlichen Anstieg um 15 Prozent verzeichnet die Statistik bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (532). Einen Rückgang um 4 Prozent gab es bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (3.242).
Wie in den vergangenen Jahren waren in mehr als vier von fünf verhandelten Fällen Männer angeklagt. Der geringe Frauenanteil sei ein Phänomen, dass ohne Ausnahme für alle Straftatbestände typisch sei, sagte Mertin. Knapp die Hälfte der Verurteilten war laut Statistik bereits vorbestraft. Ausländer und Staatenlose machten 32,5 Prozent aller Verurteilten aus. Darunter waren allerdings auch Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ausschließlich Ausländer begehen können – etwa Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
In der Mehrzahl kamen die Verurteilten mit einer Geldstrafe davon. Eine Freiheitsstrafe, die in drei Viertel aller Fälle zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängten die Gerichte in 4.791 Fällen (17,3 Prozent aller Urteile). Sechs Täter erhielten eine lebenslange Freiheitsstrafe – fünf wegen Mordes und einer wegen versuchten Mordes. Im Gegensatz zur offiziellen Kriminalitätsstatistik erfasst die Strafverfolgungsstatistik nicht alle von der Polizei untersuchten Delikte, sondern lediglich diejenigen, in denen ein Gerichtsverfahren stattfand.