Die Kitas in Baden-Württemberg bekommen größere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Geld. Denn der „Erprobungsparagraf“, der ab Samstag (9. Dezember) geltendes Recht wird, gibt den Trägern von Kitas die Möglichkeit, neue Modelle zu erproben, wie das Kultusministerium am Freitag mitteilte. Dadurch könnten die Akteure vor Ort passende Lösungen entwickeln, um den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder und Eltern, aber auch des Kita-Personals gerecht zu werden.
Artikel teilen: