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Mehr als 30 Reerdigungen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben seit Beginn der Pilotphase vor drei Jahren mehr als 30 Reerdigungen stattgefunden. Mit dem Verfahren, das bislang deutschlandweit nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist, seien Menschen aus acht Bundesländern reerdigt worden, wie das Berliner Unternehmen „Meine Erde“ am Dienstag mitteilte. Bei der neuen Bestattungsform wird der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen Kokon in 40 Tagen zu Erde transformiert. Das Unternehmen wirbt damit, dass es sich um eine besonders ökologische Form der Bestattung handle.

Im Februar 2022 war das Pilotprojekt auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Mölln an den Start gegangen. Ein Jahr später kam eine Kapelle auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof als Standort hinzu. Inzwischen sind sieben Kokons in Betrieb, in denen die Verstorbenen für den Prozess auf Stroh und Grünschnitt gebettet werden. Nach 40 Tagen haben körpereigene Mikroorganismen den Inhalt des Kokons in Erde verwandelt. Übrig gebliebene Knochen- und Zahnreste werden gemahlen und der Erde wieder zugefügt.

Die Angehörigen können dann entscheiden, ob die Erde in einem klassischen Sarg oder in einem Leinentuch beigesetzt wird. Die Beisetzung kann bislang auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.

Zunächst wurde die Reerdigung in einer zweijährigen Pilotphase in Form einer behördlichen Duldung in Schleswig-Holstein angeboten. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Pilotphase verabschiedete der Landtag im Januar 2024 eine neue Öffnungsklausel im Bestattungsgesetz, die nun die Erprobung bisher gesetzlich noch nicht geregelter Bestattungsformen wie der Reerdigung für bis zu fünf Jahre ermöglicht. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet den Prozess mit Studien.