Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen werden vom Freistaat finanziell unterstützt. Unabhängig vom Einkommen erhalten Berechtigte einen sogenannten Nachteilsausgleich für ihren Mehraufwand im Alltagsleben.
Der Freistaat hat 2024 über 93 Millionen Euro Blindengeld an über 14.600 Berechtigte ausgezahlt. Das teilte die Landesbehörde Bayern Familie und Soziales anlässlich des Welt-Braille-Tags (4. Januar) in Bayreuth mit. Dieser erinnert an den Louis Braille (1809-1852), der die nach ihm benannte Punktschrift erfand. Sie stellte einen Meilenstein für die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von blinden Menschen dar.
Das volle bayerische Blindengeld beträgt der Mitteilung zufolge aktuell 748 Euro pro Monat. Taubblinde Menschen erhielten den doppelten Betrag, was in Bayern auf 363 Menschen zutreffe. Hochgradig sehbehinderte Menschen – dies treffe auf 3.382 Berechtigte zu – bekämen 224,40 Euro. An 101 taubsehbehinderte Menschen werde von der Landesbehörde derzeit 448,80 Euro monatliche Unterstützungsleistung ausgezahlt. Die Betroffenen erhielten das Blindengeld als sogenannten Nachteilsausgleich für ihren Mehraufwand im Alltagsleben.