Die Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung, einen Anteil der Medizin-Studienplätze für künftige Kinder- und Jugendärzte in unterversorgten Regionen zu reservieren, stoßen in der Fachwelt auf erhebliche Vorbehalte. Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Ursula Felderhoff-Müser, erklärte am Dienstag bei einer Expertenanhörung im Mainzer Landtag, es sei nicht realistisch, bereits Studienanfänger auf ein bestimmtes Fachgebiet festzulegen. Um den Mangel an Kinder- und Jugendärzten zu lindern, seien andere Maßnahmen wichtiger. So gebe es aktuell zu wenige Weiterbildungseinrichtungen. Die chronische Unterfinanzierung von Praxen und Kinderkliniken müsse beendet werden.
Der Präsident der Landesärztekammer, Günther Matheis, warnte davor, die vom Land geplante Maßnahme werde kurzfristig den bestehenden Mangel nicht lindern: „Wir sprechen über 15 bis 16 Jahre, bis diese Quote überhaupt wirksam werden könnte.“ Der Kammer-Chef plädierte für Subventionsmodelle, um mehr junge Medizinerinnen und Mediziner zur Übernahme einer Kinder- und Jugendarztpraxis zu gewinnen. Problematisch an der Quote sei auch, dass andere Facharzt-Gruppen dann ebenfalls auf vergleichbaren Regelungen für ihr Gebiet drängen würden.
Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium will die bereits seit 2021 bestehende Landarztquote mit dem zurzeit diskutierten Gesetzentwurf ergänzen. Aktuell bleiben bereits 16 bis 17 Studienplätze pro Semester an der Mainzer Universitätsmedizin angehenden Medizinern vorbehalten, die bereit sind, mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt oder in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. Für künftige Kinderärzte im ländlichen Raum sieht das Land die Reservierung von weiteren 15 Studienplätzen vor. Trotz aller bereits auf Bundes- und Landesebene ergriffenen Maßnahmen seien „Versorgungslücken im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen“.
Versorgungsengpässe sind nach Aussage des Mainzer Kinder- und Jugendarztes Stephan Buchner bereits ein flächendeckendes Problem in Rheinland-Pfalz geworden. Dies gelte nicht nur in Eifel und Hunsrück, sondern auch für Rheinhessen und sogar für die Landeshauptstadt Mainz, wo ein Kassensitz ersatzlos wegzufallen drohe, weil eine Praxis nicht nachbesetzt werden könne. Nach einem Umzug seien Familien vielerorts mittlerweile gezwungen, weite Strecken zum alten Wohnort zu fahren, weil die Praxen am neuen überlaufen seien: „Nicht einmal Neugeborene werden als Neupatienten aufgenommen.“