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Limburg stoppt vorerst geplantes Taubentöten – Kritik dauert an

200 Tauben hat die Stadt Limburg zur Tötung ausgeschrieben. Die Aufhebung eines Erlasses durch das Umweltministerium könnte dies jedoch verhindern. Tierschützer und Kirche fordern alternative Lösungen.

In den Streit um das von der Stadt Limburg geplante Töten von 200 Tauben kommt Bewegung. Wie eine Sprecherin der hessischen Stadt auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag mitteilte, wird aktuell kein Angebot für den ausgeschriebenen Auftrag angenommen. Man warte auf eine Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, ob es eine besondere Genehmigung für eine solche Tötung brauche.

Ein in dieser Woche aufgehobener Erlass aus dem Jahr 2022 legte dar, dass Stadttauben in besiedelten Bereichen in Hessen nicht als wildlebende Tiere anzusehen seien, womit ein Verbot der Fallenjagd auf die Tiere nicht anwendbar sei. “Das Töten der Tiere könnte jetzt doch abgewendet werden”, sagte die hessische Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin der KNA.

Im Vorfeld der Entscheidung des hessischen Umweltministeriums zur Aufhebung des Erlasses gab es Kritik an den Plänen der Stadt. So drang das Bistum Limburg auf die Suche nach alternativen Lösungen. “Als Christinnen und Christen wissen wir, dass alle Tiere Geschöpfe Gottes sind und mit Achtung behandelt werden müssen. Die katholische Kirche betont, dass kein Tier gequält oder sinnlos getötet werden darf”, sagte ein Bistumssprecher der KNA.

Er wies auf alternative Konzepte wie etwa Taubenschläge hin, die von anderen Städten erfolgreich umgesetzt worden seien. Tierschutzbeauftragte Martin kritisierte zudem, dass es “keinen vernünftigen Grund zur Tötung der Tiere” gebe. “Hier spielen rein wirtschaftliche Motive eine Rolle.” Von einer Vorgehensweise wie in Limburg habe sie aus keiner anderen Stadt in Deutschland gehört.

In ihrer Entscheidung stützte sich die Stadt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011, das die Tötung von Tauben unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Eine Tötung ist demnach erlaubt, wenn Tauben als Schädlinge einzustufen sind. Laut Martin fehlt für Limburg jedoch ein entsprechender Nachweis.

Im vergangenen Jahr schrieb Limburg zur Reduktion der Population das Einfangen und Umsiedeln von 200 Tauben aus. Da lediglich ein Angebot eingegangen sei, dessen Auftragssumme mit 57.100 Euro deutlich über dem kalkulierten Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro lag, wurde diese Ausschreibung jedoch wieder aufgehoben.

Unterdessen berichtete auch ein Sprecher der Landeshauptstadt Wiesbaden von Herausforderungen im Umgang mit Tauben in der Stadt. Ähnlich wie in Limburg gebe es zahlreiche Stellen, an denen Tauben mit Menschen in Konflikt geraten.

Das städtische Konzept verzichte jedoch bewusst auf eine Tötung. Ein Schwerpunkt liege auf dem Eiertausch an wilden Brutplätzen wie beispielsweise Dachböden, Hinterhöfen und Parkhäusern sowie die tierschutzgerechte Schließung wilder Brutplätze, hieß es.