Nach dem Ampel-Aus bangen alle um die ausstehenden Gesetzesvorhaben. Die Krankenhausreform ist quasi in trockenen Tüchern – nur der Bundesrat berät noch darüber. Und könnte am Ende alles blockieren.
Die Krankenhausreform schafft es aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch durch den Bundesrat. “Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Hürde nehmen werden”, so der Minister am Freitag in Berlin. Die Reform müsse dann auch in der Praxis funktionieren, daher werde er nötige Rechtsverordnungen, etwa zu dem geplanten Bund-Länder-Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro, unverzüglich auf den Weg bringen.
Im Gesundheitssektor ist die Unruhe nach dem Aus der Ampel-Koalition groß. Viele von Lauterbach angestoßene Gesetzesvorhaben befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren oder kurz davor. Die umstrittene Krankenhausreform ist zwar vom Bundestag beschlossen, muss aber noch im Bundesrat beraten werden. Der Bundesrat entscheidet am 22. November über die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit könnte das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar vorerst blockiert werden.
Zuletzt war offenbar die Hälfte der Länder für einen Vermittlungsausschuss, die zweite Hälfte dagegen. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer positionierten sich am Freitag gegen die Reform. Sie seien sich einig, dass damit eine flächendeckende Krankenversorgung nicht gesichert sei, erklärten sie nach einem Treffen in Berlin.
Die Reform soll auf dem Papier die Zahl von derzeit 1.900 Klinikstandorten deutlich reduzieren – bei höherer Qualität und besserer Finanzierung. Kernelement ist ein neues Abrechnungssystem. Über die bisherigen Fallpauschalen hinaus soll es Vorhaltepauschalen für gewisse Leistungen geben. Die Leistungsgruppen hierfür sollen die Länder zuweisen.
Diese Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen versehen, um sicherzustellen, dass Kliniken ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, Personal und Fachdisziplin haben. In strukturell schwächeren Regionen soll es die Möglichkeit für sektorübergreifende und integrierte Gesundheitszentren geben. Auch soll es extra Mittel für gewisse Fachbereiche wie etwa Geburtshilfe oder Intensivmedizin geben. Zur Finanzierung ist ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro geplant – von Bund und Ländern.
Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind Nachbesserungen am Gesetz dringend nötig. Andernfalls drohe eine Insolvenzwelle von Kliniken in ganz Deutschland. Der AOK-Bundesverband appellierte indes an alle Beteiligten, wichtige Reformvorhaben wie die Krankenhausreform nicht aufzuschieben. Die Bürger bräuchten Sicherheit.
Auch in der Pflegewirtschaft war das Aus der Ampel bereits als “katastrophal” bewertet worden. Hier gebe es dringenden Reformbedarf etwa bei der Pflegeversicherung und dem zunehmenden Fachkräftemangel.