Niedersachsens Landvolk fordert ein neues Schnellverfahren für den Abschuss von Wölfen. Die Gerichte arbeiteten derzeit mit „schlecht gemachten Gesetzen“, sagte der Vizepräsident des Landvolk-Verbandes, Jörn Ehlers, am Montag in Hannover. „Dies macht uns faktisch handlungsfähig.“ Die Bundesregierung sei gefordert, nun endlich ein Schnellabschuss-Verfahren zu entwickeln, „das diesen Namen verdient“.
Die Umweltminister des Bundes und der Länder hatten im vergangenen Dezember einstimmig ein Schnellabschuss-Verfahren auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern rund um die betroffene Weide erlaubt, ohne dass eine DNA-Probe abgewartet werden muss.
Allerdings haben Gerichte bislang alle im Rahmen dieses Verfahrens erteilten Abschussgenehmigungen als rechtswidrig eingestuft. In drei Fällen war das auch in Niedersachsen so. Die Entnahme eines Wolfes werde vorerst also nur in absoluten Einzelfällen möglich sein, wenn Berlin nicht handele, kritisierte Ehlers.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe jedoch gerichtliche Hinweise zum Schnellabschuss-Verfahren gegeben: „Wenn sich die Genehmigungsbehörden an die Vorgaben halten, ist es zumindest nicht aussichtslos, dass ein Schnellabschuss-Verfahren in Zukunft erfolgreich sein könnte.“
Der Landvolk-Verband, der die Interessen der Landwirte vertritt, setzt sich seit langem für mehr Wolfsabschüsse, für eine Obergrenze für Wölfe und für „wolfsfreie Zonen“ ein, etwa an Deichen. Für Niedersachsen hatte die Landesjägerschaft zuletzt 57 sogenannte Wolfsterritorien bestätigt. Darunter waren 52 Wolfsrudel, drei Wolfspaare und zwei residente, also in einem bestimmten Gebiet lebende Einzelwölfe.