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Landtag: Breite Zustimmung zur Überprüfung von Fraktionsbeschäftigten

Die geplante Einführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen stößt im rheinland-pfälzischen Landtag auf breite Zustimmung. In der von zahlreichen lautstarken Wortgefechten und Zwischenrufen geprägten ersten Beratung des Gesetzentwurfs am Donnerstag in Mainz verteidigten Redner von Regierungsfraktionen und CDU ihren gemeinsamen Vorstoß. Es gehe nicht um Drangsalieren oder Kaltstellen der AfD, sagte der SPD-Abgeordnete Martin Haller: „Das ist Selbstschutz in einer Demokratie.“ Feinde des demokratischen Systems dürften nicht vom Staat finanziert werden.

Künftig soll für alle Mitarbeitenden von Abgeordneten und Fraktionen eine Zuverlässigkeitsprüfung unter Berücksichtigung von Daten des Verfassungsschutzes verpflichtend werden. Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden Mitglieder verbotener verfassungsfeindlicher Vereinigungen und Personen, die wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt sind. Für Mitglieder extremistischer, aber nicht verbotener Organisationen ist eine Einzelfallprüfung vorgesehen, bei der die letztendliche Entscheidung beim Landtagspräsidenten liegt. Betroffene können gegen sie klagen. Personen, die die Prüfung verweigern, soll die Parlamentsverwaltung ebenfalls keine Gehälter mehr überweisen.

Den Worten des Abgeordneten Haller zufolge waren insbesondere Berichte über Verbindungen der AfD zu offen rechtsextremen Kreisen Anlass für die Initiative. Dennoch sei völlig unstrittig, dass auch bei anderen Fraktionen Maßnahmen ergriffen würden, wenn sich dort „dreckige Nazis oder Linksextremisten“ befänden. Für die CDU erklärte der Abgeordnete Marcus Klein, die Rechte der Fraktionen seien nicht schrankenlos. Dennoch gehe es nicht um ein Beschäftigungsverbot, sondern lediglich um einen Finanzierungsausschluss.

Für die AfD warf Damian Lohr den anderen Fraktionen vor, sie kämpften den „Machterhalt ihres politischen Kartells“ und darum, die „einzige Opposition“ im Land zu bekämpfen. Der Abgeordnete bestritt, dass in den eigenen Reihen verfassungsfeindliche Kräfte beschäftigt sein könnten: „Unsere Mitarbeiter haben nichts zu verbergen, jeder ist ein lupenreiner Demokrat.“ Es drohe aber eine willkürliche Auslegung des Gesetzes durch den Landtagspräsidenten. Seine Fraktion werde mit allen verfügbaren legalen Mitteln gegen die Pläne vorgehen.

Bislang überweist die rheinland-pfälzische Landtagsverwaltung den Fraktionen Pauschalbeträge und hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis darüber, wen die Fraktionsgeschäftsstellen und Abgeordneten damit bezahlen. Schätzungsweise geht es um einen Personenkreis von rund 500 Menschen. Das geplante Prüfverfahren soll vom Ablauf her mit dem zu vergleichen sein, das auch bei einem Antrag auf einen Waffenschein durchlaufen werden muss.