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Landrat verteidigt Arbeitspflicht für Asylbewerber

Der Landrat des thüringischen Saale-Orla-Kreises, Christian Herrgott (CDU), hat die Verpflichtung von rund 150 Asylbewerbern in den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises zu gemeinnütziger Arbeit als „wichtigen Integrationsbaustein“ verteidigt. „Wir möchten diejenigen, die zu uns kommen und die ja mindestens in den ersten drei Monaten nicht arbeiten dürfen, sofort abholen und in eine Tagesstruktur und sinnvolle Tätigkeit bringen“, sagte Herrgott am Samstag im Deutschlandfunk. In diesen Arbeitsgelegenheiten sollten die Menschen nicht dauerhaft bleiben, „sondern wir wollen sie dann weiterqualifizieren und in den ersten Arbeitsmarkt bringen“.

Von den 50 bereits in gemeinnützigen Tätigkeiten untergebrachten Flüchtlingen seien viele froh über diese Beschäftigung, betonte der Landrat. Die 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde seien für sie kein Lohn, sondern eine Anerkennung und zusätzliche Einnahme neben den Asylbewerberleistungen. „Die meisten wollen arbeiten, wollen sich integrieren in die Gesellschaft.“ Vor allem für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive aus sicheren Herkunftsstaaten, die dauerhaft nicht arbeiten dürften, seien die Arbeitsgelegenheiten ein wichtiges Angebot.

Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht vor, dass Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeit für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde angeboten werden soll. Bei einer Ablehnung können die Sozialleistungen gekürzt werden. Bisher haben die Kommunen davon offenbar kaum Gebrauch gemacht. Die Ankündigung des thüringischen Saale-Orla-Kreises, diese Regelung umzusetzen, hat eine bundesweite Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ausgelöst.