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Schlesinger und RBB planen Vergleichsverhandlungen

Im Rechtsstreit der früheren Intendantin Patricia Schlesinger mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über Ruhegeld-Forderungen von Schlesinger und hohe Schadenersatzforderungen des Senders streben beide Seiten eine Verständigung an. Im Verlauf der Verhandlung am Landgericht Berlin erklärten die Anwälte von Schlesinger und dem RBB am Mittwoch, sich in Vergleichsverhandlungen einigen zu wollen. (AZ: 105 O 6/23)

Schlesinger hatte zuvor über ihre Anwälte angeboten, auf gut 300.000 Euro Zahlungen des Senders zu verzichten, um den Rechtsstreit beizulegen. Von den Vertretern des RBB hieß es, der Verwaltungsrat müsse in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden. Eine Beilegung des Rechtsstreits werde bis zum 31. Mai angestrebt.

Die ehemalige RBB-Intendantin hatte nach Gerichtsangaben mit ihrer Zivilklage die Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich vom Sender verlangt. Der RBB reagierte mit einer Widerklage, um Schadenersatz in Millionenhöhe einzufordern. Konkret fordere der Sender derzeit mehr als zwei Millionen Euro von Schlesinger, hieß es vor Verhandlungsbeginn vom Gericht.

Außerdem habe der RBB die Feststellung beantragt, dass die Klägerin verpflichtet ist, alle Schäden zu ersetzen, die durch Pflichtverletzungen „bei der Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens“ entstanden sind oder noch entstehen werden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das inzwischen aufgegebene „Digitale Medienhaus“.

Schlesinger musste ihr Amt 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgeben.