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Landesregierung will Krähen nicht einfach zur Tötung freigeben

Für Bauern sind Saatkrähen zunehmend eine Plage, derer sich manche auch gerne mit Gewalt entledigen würden. Doch eine Freigabe des Tötens dieser Krähenart komme für die baden-württembergische Landesregierung nicht in Betracht, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Hauk verwies auf das Umweltministerium, das die Zulassung der „letalen Entnahme“ dieser Vögel in die Hände der zuständigen Naturschutzbehörden lege, die wiederum den Einzelfall prüfe. Zwischen 2017 und 2022 habe es im Südwesten 212 Ausnahmegenehmigungen zum Töten von Saatkrähen gegeben.

Der Saatkrähen-Brutbestand ist den Angaben zufolge zwischen 1993 und 2016 um mehr als 50 Prozent gewachsen. Aktualisierte Zahlen werde es voraussichtlich 2025 geben. Im Jahr 2016 waren bis zu 9.500 Brutpaare erfasst worden.

Minister Hauk warnte vor illegalen Aktionen gegen Saatkrähen. Die Attacken gegen die Vögel können „zu einem unkontrollierten Aufsplitten der Kolonien und zu einer Verlängerung der Brutperiode führen“, schrieb er. Das könne das Management der Saatkrähen deutlich erschweren und lokale Konflikte verschärfen.

Geräte, die Krähen durch Schusslaute verjagen, bieten laut Ministerium nur einen zeitlich begrenzten Schutz. Die Vögel gewöhnten sich daran. Außerdem könne der Lärm im Konflikt mit dem Immissionsschutzrecht stehen.

Einen viel stärkeren Bestand als die Saatkrähen weisen die Rabenkrähen mit bis zu 90.000 Brutpaaren auf. Sie dürfen während der Jagdzeit auch ohne Genehmigung geschossen werden. Rabenkrähen sind vollständig schwarz und leben als Einzelgänger oder als Paare, Saatkrähen haben einen hellgrauen Ansatz am Schnabel und brüten in Kolonien. (1821/12.08.2024)