Wenn in Baden-Württemberg Kirchen dichtgemacht und umgenutzt werden, ist das Land nicht einbezogen. Lediglich bei denkmalgeschützten kirchlichen Gebäuden gebe es einen Austausch mit dem Landesamt für Denkmalpflege, schreibt die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. Wenn allerdings aus ehemaligen Gotteshäusern Wohnungen werden, könne es staatliche Förderung geben, so die Ministerin.
Razavi weist auf die soziale Wohnraumförderung ihres Ministeriums hin, die in diesem Fall bei den Investitionen helfen könne. Das habe allerdings für die Kirchen Rechtsfolgen, weil die Immobilien dann in einer sozialen Bindung stünden. Zuschüsse könne es auch von der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg geben.
Die Ministerin berichtet von einzelnen geförderten Umnutzungs-Projekten. So seien leer stehende Pfarrhäuser zur Unterbringung von Flüchtlingen an Kommunen vermietet worden. Aus der Mannheimer Trinitatiskirche sei das kulturelle „Ein-Tanz-Haus“ hervorgegangen. Die Evangelische Kirche in Vöhringen habe im Kirchenschiff eine „Kirchenbox“ mit Café und Kinderbetreuung eingerichtet. Die Franziskanerinnen im oberschwäbischen Kloster Reute hätten in freigewordenen Zellen ihres Konvents zwölf Appartements geschaffen.
Wenn bei der Aufgabe einer Kirche Inventar zu sichern ist, bleibt dieses der Antwort zufolge im Besitz der Diözesen oder Landeskirchen. Die Landesmuseen in Stuttgart und Karlsruhe seien bislang nicht um die Übernahme von Kulturgütern oder Kircheninventar gebeten worden. Hier blieben kirchliche Einrichtungen – etwa das Diözesanmuseum in Rottenburg – „erste und wichtigste Ansprechpartner“, schreibt Razavi. (2640/22.11.2024)