Die Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Andrea Pufke, hat Kritik am Denkmalschutzgesetz NRW von 2022 bekräftigt. Die Beteiligungsrechte des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als oberste Denkmalbehörde seien durch das Gesetz deutlich eingeschränkt, sagte die Landeskonservatorin am Montag bei der Vorstellung des neuen Jahrbuches 2021/22 der Rheinischen Denkmalpflege. Das Gesetz erschwere den Denkmalschutz.
Während es früher in Denkmalfragen zwischen den verschiedenen Behörden „einen sehr intensiven Austausch mit dem Ziel der Einigung“ gegeben habe, ist nach dem neuen Gesetz nur noch eine Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes erforderlich. Im Mittelpunkt stehe also nicht der bestmögliche Schutz der Denkmäler durch optimale Betreuung. Viele untere Denkmalbehörden betonten jedoch, „dass sie auf unsere Expertise nicht verzichten können“, sagte Pufke.
Die unteren Denkmalbehörden, in den Städten und Gemeinden angesiedelt, seien von der jeweiligen Kommunalverwaltung abhängig. „Deshalb müssen sie leider oft politisch statt fachlich entscheiden“, sagte die Landeskonservatorin.
Auch angesichts des notwendigen Klimaschutzes drohten die Belange des Denkmalschutzes zu kurz zu kommen. Das gelte beispielsweise für Solarzellen auf dem Dach eines Baudenkmals. Hier plädierte Pufke zwar für mehr Gelassenheit: „Eine Fotovoltaikanlage muss nicht hässlich aussehen.“ Insgesamt aber hätten Denkmäler zu Recht eine Sonderstellung unter den Gebäuden. Eine Lösung müsse immer im Einzelfall gefunden werden.
Bereits im April 2022 hatte sich das Denkmalschutz-Bündnis NRW in einer „Düsseldorfer Erklärung“ gegen das neue Denkmalschutzgesetz gewandt. Es trat am 1. Juni 2022 in Kraft.