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Landesbeauftragte: Portal soll Betrieben beim Datenschutz helfen

Die NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz, Bettina Gayk, hat das Informationsangebot zur Datenschutzgrundverordnung für Klein- und mittelständische Unternehmen erweitert. Auf der Internetseite www.ldi.nrw.de/kmu seien Mustervorlagen, Informationen und weiterführende Quellen zur Unterstützung der Betriebe bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten zusammengestellt, teilte Gayk am Montag in Düsseldorf mit. Dort sind etwa Informationen zu Themen wie Auftragsverarbeitung, Auskunftsrecht, Datenpanne, Verarbeitungsverzeichnis und Videoüberwachung gebündelt.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehöre in jedem Unternehmen zum Alltagsgeschäft, egal ob Start-up oder Global Player, erklärte Gayk. Für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) wolle ihre Behörde ein niederschwelliges Angebot machen, das den Unternehmen „die Angst vor dem Datenschutz nimmt“. Zudem habe die Stiftung Datenschutz eine Seite für Kleinunternehmen unter www.ds-kleinunternehmen.de erstellt, mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Datenschutz-Grundausstattung.

Auch mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung 2018 fühlten sich viele Betriebe von der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Betrieb überfordert, erklärte Gayk. Sie verwies auf eine Erhebung der KfW aus dem Frühjahr 2022, wonach von den rund 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland jeder vierte Mittelständler auf die Vorteile der Digitalisierung verzichtete und als häufigster Grund die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit genannt wurde. Nach Ansicht von Gayk kann sich jedoch der Datenschutz in der Praxis sogar als Treiber der Digitalisierung erweisen, wenn er bei der Digitalisierung von Beginn an mitgedacht werde.