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Landesbauernverband wirbt für gutes Miteinander auf Feld und Flur

Wenn im Frühjahr Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler, Hundehalter und Reiter auf Bauern mit schwerem Gerät treffen, wirbt der Landesbauernverband (LBV) für ein gutes Miteinander auf Feld und Flur. Dafür seien bei der Bevölkerung, aber auch bei Landwirtinnen und Landwirten Nachsicht und Umsicht nötig, teilte der LBV am Montag in Stuttgart mit. Mit Beginn der Vegetationszeit gelte für landwirtschaftliche Flächen ein Betretungsverbot, egal ob eingezäunt oder nicht. Es gelte für Menschen und Hunde in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während des Aufwuchses und der Beweidung von März bis Oktober.

Die Maschinen zur Bodenbearbeitung, Saat und Düngung seien breit und schwer zu manövrieren, parkende Fahrzeuge erschwerten oft das Durchkommen. Weggeworfene Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen könnten ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem könnten diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Lande Hundekot im Tierfutter, könne er für Rinder und Pferde gefährlich werden und gesundheitsschädliche Krankheitserreger übertragen.

Auch Teile von Baden-Württemberg seien von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen. Die Virusinfektion stelle keine Gefahr für den Menschen dar, ende aber für Haus- und Wildschweine meist tödlich. Spaziergänger und Wanderer sollten sich auf den Webseiten ihres Landkreises informieren, ob ihr Gebiet in einer ASP-Sperrzone liegt. Aktuell trifft das laut LBV vor allem auf die Städte Mannheim und Heidelberg sowie Teile des Rhein-Neckar-Kreises zu. Um Wildschweine nicht aufzuschrecken, dürften in der Sperrzone II die befestigten Waldwege nicht verlassen werden, Hunde müssten an die Leine, Tore in Schutzzäunen unbedingt geschlossen bleiben. Speisereste sollten in gut verschließbaren Mülleimern entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. (0659/24.03.2025)