Nach der umstrittenen Teilfreigabe von Cannabis soll das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Rheinland-Pfalz die Kontrolle der gesetzlich vorgesehenen Anbauvereinigungen übernehmen. Dies sieht eine Landesverordnung vor, die der Ministerrat nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei am Dienstag verabschiedete. Die erforderliche behördliche Genehmigung für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis kann demnach ab 1. Juli beim LSJV beantragt werden.
Die rheinland-pfälzische Landesverordnung legt auch fest, dass Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem sogenannten Konsumcannabisgesetz überwiegend durch die kommunalen Ordnungsämter verfolgt werden sollen. Dabei geht es beispielsweise um das Konsumverbot in Gegenwart von Jugendlichen oder in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen. Für Gesetzesverstöße beim Anbau ist wiederum das Landesamt zuständig.