In Nordrhein-Westfalen wird im kommenden Jahr eine Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Der nordrhein-westfälische Landtag stimmte am Mittwochabend in Düsseldorf in namentlicher Abstimmung mit 171 Ja- und 97-Nein-Stimmen sowie 11 Enthaltungen für die notwendige Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende monatlich bis zu 50 Euro abheben. In Härtefällen kann die Summe auch höher sein.
Allerdings steht es den Kommunen auch frei, die sogenannte Opt-Out-Regel zu nutzen und weiterhin gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz Geldleistungen, Sachleistungen oder Wertgutscheinen auszugeben. Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten im Landtag, dass es in dieser Frage keine landeseinheitliche Regelung für alle Kommunen gebe.
Die Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul (Grüne), betonte, dass die Bezahlkarte zunächst ab Januar in den Landeseinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern eingeführt werde. Ab dem zweiten Quartal sollen dann die Kommunen folgen. Die Kosten für die Einführung übernimmt das Land.