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Land bietet vertrauliche Spurensicherung nach Gewaltverbrechen an

Für Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt gibt es nun auch in Rheinland-Pfalz eine vertrauliche Spurensicherung. Mit einer verfahrensunabhängigen Beweissicherung könnten Betroffene nun „in Ruhe und mit Abstand zur Tat entscheiden, ob sie eine Anzeige erstatten möchten, ohne dass die Beweise für die Tat verloren gehen“, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Freitag in Mainz mit. Rheinland-Pfalz sei das achte Bundesland mit diesem Angebot zum Opferschutz.

Eine vertrauliche Spurensicherung sei beispielsweise nach einer Vergewaltigung oder in Fällen von häuslicher Gewalt möglich, in denen Betroffene zunächst keine Anzeige erstatten wollten. Frauen, die Opfer solcher Straftaten geworden seien, brauchten zuerst eine umfassende medizinische Versorgung, betonten Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) und Frauenministerin Katharina Binz (Grüne). In einem weiteren Schritt sollte diese aber unbedingt die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung haben, die später gerichtsverwertbar sei.

Ziel der Landesregierung sei eine Kooperation mit zunächst zwölf Kliniken in Rheinland-Pfalz, um die vertrauliche Spurensicherung möglichst flächendeckend und damit wohnortnah anbieten zu können. Für die gerichtsverwertbare Dokumentation würden die Betroffenen körperlich untersucht. Fallabhängig könnten auch Spuren am Körper gesichert werden, Verletzungen würden fotografiert. Alle Befunde würden manipulations- und zugriffssicher aufbewahrt, heißt es. Im Fall einer Anzeige und Schweigepflichtentbindung könnten diese in ein Strafverfahren eingebracht werden. Die Kosten für das Angebot tragen demnach das Gesundheitsministerium, die gesetzlichen Krankenkassen und das Institut für Rechtsmedizin an der Universitätsmedizin Mainz, das auch die Dokumentation übernimmt.

Fast jede siebte Frau in Deutschland hat dem Gesundheitsministerium zufolge bereits sexuelle Nötigung und Gewalt erlebt. Die meisten dieser Fälle würden aber nicht angezeigt. Laut Studien seien die meisten Betroffenen direkt nach der Tat nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen.