Vor einer Woche hatten Experten Vorschläge für umfassende Veränderungen der Öffentlich-Rechtlichen vorgelegt. Nun zeigt sich, dass die Länder dem sogenannten Zukunftsrat zunächst nur in Teilen folgen wollen.
Eine regionalere ARD, mehr digitale Angebote, eine verpflichtende Zusammenarbeit der Anstalten: Die für Medienpolitik zuständigen Länder wollen weitere Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu hat die Rundfunkkommission der Länder am Freitag in Bingen am Rhein Eckpunkte vorgelegt, die sie bis zum Herbst zu einem Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio ausbauen will. Darin greifen die Länder auch einige Vorschläge des von ihnen eingesetzten sogenannten Zukunftsrates auf. Das Expertengremium hatte seine Ideen in der vergangenen Woche präsentiert.
Die Länder wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Zusammenarbeit und zum Abbau von Mehrfachstrukturen verpflichten. Im technischen Bereich soll es eine gemeinsame Plattform geben und dafür eine eigene, gemeinsame Organisationseinheit entstehen.
Im Gegensatz zum Zukunftsrat streben die Länder keine eigene ARD-Anstalt als Dach des Senderverbunds an. Stattdessen soll “Organisation an die Stelle aufwendiger Koordinierung treten”, wie es in den Eckpunkten heißt. Dazu soll der ARD-Staatsvertrag überarbeitet werden.
Der sächsische Medienminister und Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk (CDU) erläuterte, dass die ARD-Anstalten in Bereichen wie Verwaltung, Beschaffung oder Reisekostenabrechnung digital zusammenarbeiten sollen. Dadurch frei werdende Mittel könnten ins Regionale fließen, “weil das unverzichtbar ist”.
Die Rundfunkanstalten sollen nach dem Willen der Länder alle Menschen erreichen und daher vor allem junge Menschen stärker in den Fokus rücken. Es brauche mehr digitale und partizipative Formate sowie eine Stärkung der Bildungs- und Medienkompetenzangebote, heißt es.
Im Bereich der Leitungen der Anstalten wollen die Länder Elemente einer kollegialen Leitung einführen. Der Zukunftsrat hatte eine Abkehr vom Intendanten als Alleinentscheider empfohlen. Für die Gehälter der außertariflich bezahlten Führungskräfte streben die Länder ein Vergütungssystem an, das sich am öffentlichen Bereich orientiert.
Keine konkreten Ziele haben die Länder bei der Frage der Finanzierung der Anstalten festgelegt. Man wolle das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags überprüfen und dabei die Vorschläge des Zukunftsrates berücksichtigen, heißt es lediglich. Das Gremium hatte vorgeschlagen, die Höhe des Beitrags an die Preisentwicklung im Medienbereich zu koppeln.