Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben den 5. Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das bestätigte die hessische Staatskanzlei in Wiesbaden am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hessen leitet derzeit die Ministerpräsidentenkonferenz. Mit der Novelle soll der Medienstaatsvertrag an das vom Bund vorgesehene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union angepasst werden. Außerdem wollen die Länder die Regionalfensterregelung beim privaten Fernsehen ändern.
Mit der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten kann nun die Ratifizierung in den Landtagen beginnen. Geplant ist, dass der 5. Medienänderungsstaatsvertrag zum 1. Oktober in Kraft tritt.
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz, das vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde, soll der nationale Rechtsrahmen an den DSA angepasst werden. Der Digital Services Act schreibt vor, dass Online-Plattformen Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Außerdem werden die Plattformen zu mehr Transparenz verpflichtet und die Verbraucherrechte gestärkt. Nutzer sollen leichter die Möglichkeit erhalten, sich wegen etwaiger Rechtsverstöße zu beschweren.
Die beiden großen privaten Fernsehsendergruppen sollen mit dem neuen Staatsvertrag verpflichtet werden, in jeweils einem Programm Regionalfenster zu veranstalten. Bisher schrieb der Medienstaatsvertrag vor, dass es solche Fenster in den beiden bundesweit reichweitenstärksten Sendern geben muss. Das galt früher für RTL und Sat.1. Inzwischen liegt der zu RTL Deutschland gehörende Sender Vox bei den monatlichen Zuschauermarktanteilen häufig vor Sat.1, das zur ProSiebenSat.1-Gruppe gehört. Mit dem Gesetz wollen die Länder verhindern, dass ProSiebenSat.1 künftig keine Regionalfenster mehr ausstrahlen muss.
In einer Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird darüber hinaus festgehalten, dass die Länder „die Maßnahmen zur Sicherung regionaler und lokaler Medienvielfalt und um ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht“ fortsetzen wollen.