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Länder drohen Lauterbach mit Blockade der Krankenhausreform

Nach mehr als eineinhalb Jahren Planung und Streit zwischen Bund und Ländern will Gesundheitsminister Lauterbach am heutigen Mittwoch die Krankenhausreform durchs Kabinett bringen. Doch die Länder wollen nicht mitmachen.

Kurz vor der für den heutigen Mittwoch geplanten Verabschiedung der Krankenhausreform im Bundeskabinett formiert sich in den Ländern parteiübergreifender Widerstand gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), der lange die Verhandlungen aufseiten der Länder geleitet hatte, warf Lauterbach in der “Augsburger Allgemeinen” (Mittwoch) mehrfachen Wortbruch vor und drohte mit einer Blockade der Gesetzespläne im Bundesrat durch den Vermittlungsausschuss.

Der Minister habe bei der Reform “den Weg der Verständigung mit den Ländern verlassen und hält sich nicht mehr an gemeinsame Absprachen”, kritisierte Lucha. Alle 16 Länder-Gesundheitsminister forderten parteiübergreifend Änderungen, fügte er hinzu: “Sollte der Bund die Vorschläge der Länder nicht aufgreifen, ist der Gang in den Vermittlungsausschuss unausweichlich. Und ob Karl Lauterbach dann ein gemeinsames Vermittlungsergebnis noch in seiner Amtszeit als Minister erleben wird, halte ich für fraglich.”

Wenn Lauterbach nicht auf die Vorschläge der Länder eingehe, müsse der Bundestag die Reform im parlamentarischen Verfahren deutlich nachbessern: “Am Ende entscheidet der Bundesrat so oder so.” Das Vorgehen, die Reform als nichtzustimmungspflichtiges Gesetz auf den Weg zu bringen, sei “der größte Wortbruch, den sich der Bundesgesundheitsminister entgegen früheren Zusagen gegenüber den Ländern geleistet hat”. Ein Gutachten im Auftrag mehrerer Länder sei zum Ergebnis gekommen, dass die Reform ein im Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz sein müsse: “Die Länder halten sich eine Klage offen, das hängt vom weiteren Verhalten des Bundes ab.”.

Lauterbachs Pläne widersprächen auch inhaltlich dem föderalen Prinzip, ergänzte der Grünen-Politiker: “Der Minister glaubt, zentralistisch vom Bund aus über das Krankenhausangebot vor Ort entscheiden zu können, obwohl die Planungshoheit laut dem Grundgesetz bei den Ländern liegt.” Die Reform begünstige zudem einseitig Universitätskliniken in den Großstädten, nötig sei aber eine möglichst optimale Versorgung auch im Umland.

Mit der Krankenhausreform will die Regierung Finanzierung, Organisation und Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser im Land grundlegend verändern. Dabei soll die Behandlungsqualität verbessert werden, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen.

Das dürfte auch die Zahl der Kliniken verringern und für mehr große Kliniken sorgen. Allerdings streiten der Bund und die Länder um die damit verbundene Krankenhausplanung. Die Länder befürchten, dass insbesondere in ländlichen Regionen zu viele Krankenhäuser geschlossen werden und bestimmte Leistungen nicht angeboten werden. Auch über die Finanzierung wird gestritten.