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Ladenöffnungen: Philippi erinnert an Regeln des Feiertagsschutzes

Mit Blick auf die bevorstehenden Kar- und Ostertage hat Niedersachsens Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) an die bestehenden Regeln zu Ladenöffnungen an Feiertagen erinnert. Verkaufsoffene Sonntage seien in dieser Woche nicht möglich, da Ladenöffnungen am Palmsonntag, am Karfreitag sowie an den beiden Osterfeiertagen grundsätzlich nicht zulässig seien, betonte er.

„Mir ist wichtig, dass die Kommunen in Niedersachsen Planungssicherheit bei ihren verkaufsoffenen Sonntagen haben“, erläuterte Philippi. Das Land habe durch Sonderregelungen umfassende Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage geschaffen, indem bis zu sechs pro Jahr in jeder Gemeinde und sogar bis zu acht in anerkannten Ausflugsorten bewilligt werden dürften.

Ein grundsätzliches Ladenöffnungverbot gelte außerdem an Pfingsten, Weihnachten und den Adventssonntagen, außerdem am Tag der Arbeit (1. Mai), an Christi Himmelfahrt, am Tag der Deutschen Einheit, am Reformationstag (31. Oktober) sowie am Volkstrauertag und am Totensonntag.