NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) hat das vom Landtag beschlossene Ordnungsgeld gegen pöbelnde Abgeordnete begrüßt. „Wer die Demokratie verspottet oder andere Abgeordnete verhöhnt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen“, sagte er am Donnerstag in Düsseldorf. „Das Ordnungsgeld ist ein scharfes und wirksames Schwert gegen die Verrohung der Sprache und gezielte Störungen.“
Am Mittwoch hatten die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtages verabschiedet, der unter anderem die Verhängung des Ordnungsgelds regelt. Die AfD stimmte gegen die Änderung der Geschäftsordnung.
Laut der neuen Geschäftsordnung kann der Landtagspräsident oder einer seiner Vertreter „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der parlamentarischen Ordnung oder der Würde des Parlaments“ gegen ein Mitglied des Landtages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Ein Ordnungsruf durch das Landtagspräsidium muss zuvor nicht erfolgt sein. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen die Abgeordneten der AfD, denen von den anderen Fraktionen eine Verrohung der Debatte vorgeworfen wird.
So sind der Landtagsstatistik zufolge in der am 1. Juni 2022 gestarteten Legislaturperiode bislang vier Ordnungsrufe und 52 Rügen ergangen (Stand: 25. Januar). Davon betrafen drei Ordnungsrufe und 34 Rügen die AfD.
Die Abgeordneten der antragstellenden Fraktionen verwiesen auf die Notwendigkeit zur Einführung des Ordnungsgelds. „Wir schärfen mit der Einführung des Ordnungsgelds den Sanktionskatalog, weil wir es leid sind, die ständigen Provokationen und Grenzüberschreitung der AfD weiter hinzunehmen“, erklärte der CDU-Abgeordnete Matthias Kerkhoff.
Der AfD-Delegierte Sven Tritschler verwies darauf, dass mit der veränderten Geschäftsordnung die gemeinsame Arbeit im Landtag erschwert werde. Statt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen, sollten ihr auf Basis der neuen Geschäftsordnung „Steine in den Weg“ gelegt werden. Es handle sich bei der Entscheidung des Landtages um einen „Maulkorberlass“. Zugleich kündigte er an, im Falle der Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Mitglieder der AfD-Fraktion dagegen zu klagen.