Am 1. Dezember tritt Klaus Krämer sein Amt als Bischof von Rottenburg an. Am Donnerstag legte er in der baden-württembergischen Staatskanzlei einen Eid auf “Treue zum Verfassungsstaat in Bund und Land” ab.
Der künftige Rottenburger Bischof Klaus Krämer (60) hat am Donnerstag vor dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) den Treueid abgelegt. Damit habe der designierte Bischof “Treue zum Verfassungsstaat in Bund und Land versprochen”, teilte das Staatsministerium in Stuttgart mit.
Krämer war vom Rottenburger Domkapitel gewählt und am 2. Oktober von Papst Franziskus zum Bischof des Bistums Rottenburg-Stuttgart ernannt worden. Er wird am 1. Dezember im Rottenburger Dom zum Bischof geweiht und ins Amt eingeführt. Dieser Gottesdienst wird ab 14.30 Uhr live auf Youtube gestreamt. Krämer folgt auf Bischof Gebhard Fürst, der seit 2000 als Rottenburger Bischof amtierte und im Dezember 2023 im Alter von 75 Jahren zurückgetreten war.
Kretschmann sagte: “Die Kirchen sind eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserem Land. Wir brauchen daher Kirchen, die sich mutig einbringen und zupackend mitgestalten – mit einem klaren Blick für das, was rechts und links ihres bestellten Ackers liegt.” Nur dann könne die Kirche Antworten bieten für jene, die “in anderen Milieus und Welten beheimatet” seien.
Es freue ihn besonders, dass “ein Landeskind” neuer Rottenburger Bischof werde, sagte Kretschmann. Krämer stammt aus Stuttgart. In den 1990er Jahren war er enger Mitarbeiter des damaligen Rottenburger Bischofs Walter Kasper. Von 2008 bis 2019 war Krämer Präsident des Hilfswerks missio in Aachen sowie von 2010 bis 2019 Präsident des Kindermissionswerks “Die Sternsinger”. 2020 kehrte Krämer in seine südwestdeutsche Heimat zurück, wurde Vize-Verwaltungschef der Diözese und Leiter der kirchlichen Bauabteilung.
Krämer sagte, er freue sich darauf, “die gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung fortzusetzen” und fügte hinzu: “Wir wollen uns gemeinsam für das Wohl aller Menschen unseres Landes einsetzen”.
Der Treueid geht auf das Konkordat von 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem damaligen Deutschen Reich zurück. Ein vergleichbares Treueversprechen gibt es für andere Religionsgemeinschaften als die katholische Kirche nicht.
Die Bedeutung des Treueversprechens habe sich unter dem Grundgesetz radikal geändert. “Die Treue des Bischofs gilt heute einem freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaat”, betonte Kretschmann. Also einem “weltanschaulich neutralen Staat”. Dessen Religionsverfassungsrecht sei “offen für die Kooperation, auf die beide Seiten – Staat und Kirche – angewiesen” seien.