Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen sollen in Bayern künftig größtenteils ohne sogenannte ökologische Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Eine entsprechende Regelung hat die Staatsregierung im Auftrag des bayerischen Landtags umgesetzt, wie das Wirtschafts- und das Bauministerium am Donnerstag gemeinsam mitteilte. Bislang mussten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes, die durch Freiflächenanlagen entstanden sind, auf Flächen außerhalb der Anlagen kompensiert werden.
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