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Künftig weniger Ausgleichsmaßnahmen bei Freiflächen-Photovoltaik

Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen sollen in Bayern künftig größtenteils ohne sogenannte ökologische Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. Eine entsprechende Regelung hat die Staatsregierung im Auftrag des bayerischen Landtags umgesetzt, wie das Wirtschafts- und das Bauministerium am Donnerstag gemeinsam mitteilte. Bislang mussten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes, die durch Freiflächenanlagen entstanden sind, auf Flächen außerhalb der Anlagen kompensiert werden.

Konkret wurden zwei Standard-Falltypen bei neuen Freiflächenanlagen definiert. Beim ersten Falltyp entfallen die bislang nötigen Ausgleichsmaßnahmen völlig – solche Anlagen dürfen allerdings nicht größer als 25 Hektar sein und auch nur maximal 2,5 Prozent versiegelte Fläche aufweisen. Beim zweiten Falltyp wird der Bedarf an ökologischen Ausgleichsmaßnahmen auf zehn Prozent festgelegt – diese können zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend an die Freiflächenanlage umgesetzt werden. (00/3938/12.12.2024)