Die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton auf einer Webseite muss möglich sein, ohne sich vorher auf der Seite anzumelden. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sky Deutschland, wie der vzbv am Dienstag in Berlin mitteilte. Auf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingdienstes Wow konnten Abonnenten erst nach dem Login in ihr Kundenkonto unter Angabe ihrer E-Mail und ihres Passworts kündigen. Dagegen hatte der vzbv geklagt.
Die Gestaltung des Kündigungsprozesses bei Wow ist aus Sicht des Landgerichts München rechtswidrig. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse ein Kündigungsbutton unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die dem Verbraucher ermögliche, die erforderlichen Angaben zu machen, hieß es in der Urteilsbegründung. Diese Seite müsse eine Bestätigungsschaltfläche enthalten, die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sei. Die Schaltflächen und die Seite müssten dabei ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passwortes, an das sich Verbraucher möglicherweise nicht mehr erinnern könnten, schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein, hieß es weiter.
Seit Juli 2022 muss auf seiner Webseite einen sogenannten Kündigungsbutton bereitstellen, wer im Internet kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge anbietet. Der vzbz hatte im Sommer 2023 untersucht, wie die Anbieter die Regelungen umsetzen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Mehrheit der untersuchten Online-Anbieter die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum damaligen Zeitpunkt nicht oder nur mangelhaft umsetzte.
Sky hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München (6 U 4292/23 e) eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (00/4127/19.12.2023)