Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen einen europaweit arbeitenden Finanzdienstleister eingereicht. Der Grund: Das Unternehmen weigere sich, das Geld für einen Kreditkartenmissbrauch von 4.000 Euro zu erstatten, teilte die Organisation am Dienstag in Stuttgart mit. Der geschädigte Verbraucher habe mehrere Zahlungen in Spanien reklamiert, die er nicht autorisiert hatte. Obwohl er der Abbuchung schriftlich widersprochen hatte, schaltete der Dienstleister ein Inkasso-Unternehmen ein, um das Geld einzutreiben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verzeichnet nach eigenen Angaben seit 2021 einen deutlichen Anstieg der Meldungen über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug. Die Banken machten es Betrügern viel zu einfach, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Zudem würfen sie ihren Kunden eigenes Verschulden vor und weigerten sich, für die Schäden aufzukommen.
Grundsätzlich haften Verbraucher nicht für Zahlungen, die sie nicht genehmigt haben. Banken können Beträge nur verlangen, wenn sie ihren Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Betrüger verschaffen sich laut Mitteilung auf verschiedene Weise Zugriff auf Konten: Sie nutzen Anrufe von falschen Bankberatern, gefälschte Briefpost der Hausbank oder falsche Links von Paketversandanbietern. Teilweise gelingt es den Kriminellen, Konten vollständig zu leeren.
„Dabei ist den Betroffenen kein Verschulden vorzuwerfen, wenn ihre Kreditkartendaten gestohlen werden, Banken Zahlungen ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung zulassen oder die Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend sind“, betonte Nauhauser. „Die Banken kassieren die Gewinne aus dem Zahlungsverkehr, ohne die notwendigen Investitionen für einen hinreichenden Schutz ihrer Kunden zu leisten“, kritisierte er. (1225/27.05.2025)