Familien in Sachsen-Anhalt nehmen regelmäßig Kinderkrankengeld in Anspruch. Wie die Barmer-Krankenkasse am Dienstag in Magdeburg mitteilte, habe sie im Jahr 2022 rund 30.000 Anträge bewilligt, ein Jahr zuvor seien es gut 27.000 gewesen. Bis Ende September dieses Jahres seien rund 18.000 Anträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, sagte Barmer-Landesgeschäftsführer Axel Wiedemann.
Wie aus der Barmer-Analyse zu Kinderkrankentagen weiter hervorgehe, haben Frauen von den bisher gestellten Anträgen in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 13.000 Tage, also gut 72 Prozent, in Anspruch genommen. Bei den Männern seien etwa 5.000 Tage gezählt worden, das seien rund 28 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2024 haben Eltern den Angaben zufolge einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind könne ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöhe sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage sehen wir als positives Signal“, sagte Wiedemann: „Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist.“ Deshalb sei es auch richtig, dass trotz des Wegfalls der Corona-Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgingen.
2021 hätten Eltern erstmalig das pandemiebedingte Kinderkrankengeld nutzen können, wenn Kinder aufgrund pandemiebedingter Maßnahmen wie Schul- und Kitaschließungen betreut werden mussten. Diese Regelung ende am 31. Dezember.