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Krankenhausgesellschaft kritisiert Ja zum Transparenzgesetz

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) zeigt sich nach einer Billigung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch die Länder enttäuscht. „Alle unsere Befürchtungen haben sich bestätigt“, sagte der Vorsitzende Hans-Heinrich Aldag am Freitag in Hannover. Die niedersächsischen Kliniken hatten im Vorfeld des Beschlusses weitere Finanzhilfen gefordert. Der Bundesrat habe am Freitag das Gesetz durchgewunken, ohne Hilfen auf den Weg zu bringen, bemängelte die NKG.

Bereits vor einer Woche hatte sich die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ in einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) gewandt. Bislang sei nicht erkennbar, dass die auch vom Land Niedersachsen eingeforderte Anhebung der Krankenhausvergütungen beziehungsweise des Landesbasisfallwertes noch im Jahr 2024 vom Bund umgesetzt werde, heißt es darin. Doch genau dies sei eine Voraussetzung dafür gewesen, dass Niedersachsen dem Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss zugestimmt habe.

„Diese Zusage wurde nicht eingehalten“, bemängelte Aldag. „Dringend erforderlich ist eine basiswirksame Erhöhung der Landesbasisfallwerte und der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent im Jahr 2024“, betonte er. Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis, der für eine Behandlungsleistung zugrunde gelegt wird. Er wird je Bundesland jährlich auf Bundesebene ausgehandelt und vereinbart.

Das Gesetz sieht die Einführung eines Transparenzverzeichnisses vor. Es soll die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informieren und Patienten bei der Auswahl von Kliniken helfen. Auch die Bremer Krankenhausgesellschaft hatte das Gesetz kritisiert, das aus ihrer Sicht die Patientenversorgung verschlechtert und in die Planungshoheit der Länder eingreift.