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Kontrollen in Gastro und Hotels zeigen Mängel beim Arbeitsschutz

Bei den nordrhein-westfälischen Aktionstagen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Hotel- und Gaststättenbranche haben Behörden zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt. So seien in fast 80 Prozent der geprüften Betriebe Mängel beim Arbeitsschutz entdeckt worden, erklärten die NRW-Ministerien für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit der Generalzolldirektion am Montag in Düsseldorf. Bei den Aktionstagen vom 18. bis 22. September seien insgesamt 175 Betriebe mit mehr als 2.000 Beschäftigten kontrolliert worden.

Die meisten Arbeitsschutzmängel wurden den Angaben zufolge in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt. Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten festzustellen, um auf dieser Grundlage Verbesserungen herbeizuführen. Zudem seien technische und organisatorische Mängel sowie fehlende oder unvollständige Dokumentationen der Arbeitszeit aufgefallen. Wegen versperrter Fluchttüren, abgeschlossener Notausgänge und fehlender Gefährdungsbeurteilungen würden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, so das Arbeitsministerium.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls leitete laut der Mitteilung in 41 Fällen Strafverfahren ein. Dabei gehe es unter anderem um den Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthaltes von Ausländern beziehungsweise der Beihilfe dazu. In 71 Fällen ermitteln die Beamten nun wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten, etwa wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung oder Verstößen gegen die Pflicht zur Mitführung von Ausweisen. Weitere rund 200 Sachverhalte würden noch geprüft, erklärte die Generalzolldirektion.

An den diesjährigen Aktionstagen seien auch die örtlichen Gewerbebehörden beteiligt gewesen, hieß es weiter. Sie entdeckten Verstöße vor allem gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW, die Preisangabenverordnung und das Jugendschutzgesetz. Zudem seien Verstöße gegen Bauordnungsrecht und einige Hygienemängel erkannt worden. In rund 50 Fällen habe man Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter auch wegen Verstößen gegen das Glücksspielrecht. In zwei besonders schweren Fällen sein Gaststätten sofort geschlossen worden. Die Polizei habe vorgefundene Waffen, Arzneimittel und Geldspielgeräte sichergestellt.

Die Landesregierung und die Generalzolldirektion führen nach eigenen Angaben die Aktionstage zur Bekämpfung von Schwarzarbeit jährlich in wechselnden Branchen durch. Dabei wurden bisher schwerpunktmäßig das Baugewerbe (2019 und 2021), das Wach- und Sicherheitsgewerbe (2020) sowie die Fleischindustrie (2021 und 2022) überprüft.