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Kontrollen bei Friseuren: Über 90 Prozent der Salons mit Mängeln

Bei der Überprüfung von Friseursalons und Barbershops in NRW sind in neun von zehn Betrieben Verstöße gegen Arbeitsschutz und Sicherheit sowie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt worden. So ergaben die Ende September durchgeführten Kontrollen von Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion Mängel in über 90 Prozent der geprüften Betriebe, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Knapp 1.000 Einsatzkräfte überprüften im Rahmen der landesweiten Aktionstage 414 Betriebe mit mehr als 880 Beschäftigten.

Die Verstöße betrafen dabei sowohl Betriebe mit wie auch ohne Meisterbrief. So stellten die Kontrolleure etwa fehlende Kennzeichnungen von Flucht- und Rettungswegen, fehlende elektrische Prüfung von Haartrocknern und abgelaufene Feuerlöscher sowie falsche Lagerung von Gefahrstoffen fest. In einem Fall mussten die Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzverwaltung direkt vor Ort das Betreten eines Lagerraums aufgrund hohen Schimmelbefalls untersagen.

Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte vor allem, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem die Durchführung der sogenannten Gefährdungsbeurteilung sowie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Außerdem wurden der Reinigungszustand des Betriebes und die Sicherheit der Arbeitsmittel überprüft. Auch die Einhaltung der Arbeitszeiten wurde kontrolliert.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) bekräftigte die Notwendigkeit der flächendeckenden Kontrollen: „Die gemeinsamen Kontrollen im Friseurhandwerk sind unsere Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben.“ Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bezeichnete die Ergebnisse als „erschreckend“ und ergänzte: „Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient.“

In mehr als 50 Fällen bestand aufgrund der durchgeführten Kontrollen der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. In vier besonders schweren Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet.

Im Zuge der Kontrollen wurden in 18 Fällen Strafverfahren eingeleitet – unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts. Zudem erfolgte in 26 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Verfahren wurden unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Verstößen gegen die Melde- und Aufzeichnungspflicht eingeleitet.