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Konstituierung gescheitert

Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags ist am Donnerstag nach stundenlangem Streit um die Sitzungsleitung von Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) zunächst ergebnislos abgebrochen worden. Der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl beantragte als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion und mit Unterstützung von BSW, Linke und SPD nach mehr als vierstündigen Beratungen eine Unterbrechung der Sitzung bis Samstag. Das Landesverfassungsgericht soll bis dahin entscheiden, ob Treutler Geschäftsordnungsanträge von Parlamentariern zur Abstimmung stellen muss oder nicht.

Treutler hatte das zuvor über Stunden verweigert. Vertreter aller Fraktionen außer der AfD rügten das in scharfer Form. Treutler überhöhe seine Rolle als Alterspräsident deutlich. Bühl rügte, er sehe sich durch die Nichtbeachtung seines Antrags auf Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags in der durch die Landesverfassung garantierten Ausübung seines Mandats behindert. Zudem stelle Treutler damit das Recht des Landtags insgesamt infrage, seine Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln.

Treutler ignoriere Anträge von Abgeordneten, verteile Ordnungsrufe und drohe mit Sitzungsabbruch. All dies liege nicht in der Kompetenz eines nur mit protokollarischen Aufgaben betrauten Alterspräsidenten. Bühl nannte Treuters Verhalten den Versuch einer „Machtergreifung“.

Treutler wiederum argumentierte, er habe die ihm vorgegebene Tagesordnung abzuarbeiten. Er sehe keinen Spielraum für Abweichungen. Hintergrund der formalen Auseinandersetzung ist ein Streit um das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten. Bislang sieht die Geschäftsordnung vor, dass die Vorschläge zur Wahl des Präsidiums unter Beachtung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen im Landtag erfolgen müssen. Dies wollen CDU, BSW und SPD ändern. Die Änderung der Geschäftsordnung zieht darauf ab, dass alle Fraktionen Vorschläge für die Ämter von Landtagspräsident und dessen Stellvertretern zur Abstimmung stellen können.

Zuvor hatte Treutler in seiner Eröffnungsrede als Alterspräsident das Amt des Landtagspräsidenten für die AfD beansprucht. Die Wähler erwarteten, dass diese als stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. Dies sei verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht.

Demgegenüber stellte die CDU-Landtagsfraktion erwartungsgemäß einen Antrag, spätestens nach dem Ende dieser Rede die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. Dies ist Voraussetzung dafür, noch vor der Wahl des künftigen Landtagspräsidiums über eine neue Geschäftsordnung des Landtags abzustimmen. Die Sitzung musste immer wieder unterbrochen werden.

Die AfD-Fraktion hat die Juristin Wiebke Muhsal nominiert. Demgegenüber will die CDU den Politikwissenschaftler Thaddäus König vorschlagen.

Der Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Michael Brenner, hält die Sitzungsleitung Treutlers für mutmaßlich verfassungswidrig. Treutler müsse auch auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung über Anträge von Abgeordneten zur Geschäftsordnung abstimmen lassen.