Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern.
Das Bayern-Konkordat wurde verhandelt vom bayerischen Nuntius Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII. 1924 unterzeichnet, war es Vorbild für die Abkommen mit Preußen (1929) und Baden (1932). In den Verträgen werden unter anderem der Religionsunterricht, die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen sowie die Militärseelsorge geregelt – und auch Fragen zu theologischen Fakultäten und zur Priesterausbildung.