Die gescheiterte Besetzung der Bayreuther Regionalbischofsstelle Ende Juni hat vor allem eines gezeigt: Wie genau solche Berufungsverfahren ablaufen, ist nicht so leicht durchschaubar. Ein Großteil spielt sich nämlich nicht-öffentlich ab. Das heißt aber auch: Nur wenige haben Durchblick, selbst die Bewerber haben offenbar nicht immer eine Ahnung, was wann genau in so einem Verfahren passiert. Der Evangelische Pressedienst (epd) schildert deshalb in groben Zügen den Ablauf einer Oberkirchenrats-Kür.
STELLENAUSSCHREIBUNG
Wie im weltlichen Arbeitsleben üblich, werden auch alle kirchlichen Leitungsstellen von Pfarrerinnen und Pfarrern, Dekanen, über Kirchenmusiker und Referentenstellen bis hin zum Landesbischof ausgeschrieben – und zwar im „Kirchlichen Amtsblatt“. Dort sind neben den allgemeinen Infos zu einer Stelle (beispielsweise, wie viele Gemeinden oder welche Einrichtungen zu einem Dekanat gehören) auch grundlegende „Erwartungen“ an die Bewerberinnen und Bewerber genannt. Alle Bewerbungen werden im Rahmen einer Frist zentral per E-Mail entgegengenommen. Wird die Stelle einer Oberkirchenrätin oder eines Oberkirchenrates im Kirchenkreis ausgeschrieben, sind vorher die Landessynodalen aus dem Kirchenkreis durch den Berufungsausschuss zu hören. Das „Amtsblatt“ erscheint monatlich und ist für kirchliche Bedienstete als Digitalausgabe zugänglich.
AUSWAHLGESPRÄCHE
Die Mitglieder des Landeskirchenrats werden vom Berufungsausschuss gewählt. Dem Landeskirchenrat gehören neben dem Landesbischof die Abteilungsleiterinnen und -leiter im Münchner Landeskirchenamt und die Regionalbischöfinnen und -bischöfe an. Abteilungsleitende sowie die Regionalbischöfe und -bischöfinnen tragen den Titel Oberkirchenrat beziehungsweise Oberkirchenrätin. Vorsitzende des Berufungsausschusses ist die Präsidentin der Landessynode, momentan also Annekathrin Preidel. Darüber hinaus gehören ihm fünf Mitglieder des Landessynodalausschusses an, drei Mitglieder des Landeskirchenrats und der Landesbischof. Der Berufungsausschuss sichtet die eingehenden Bewerbungen nach einer Stellenausschreibung, trifft eine Vorauswahl und führt anschließend die Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern.
ENTSCHEIDUNG
Am Ende des Auswahlprozesses wählt der Berufungsausschuss anhand des Anforderungsprofils die am besten geeignete Person in geheimer Wahl. Wird die Position einer Abteilungsleitung besetzt, wählt der Berufungsausschuss unmittelbar. Wird die Position eines Regionalbischofs beziehungsweise einer -bischöfin besetzt, werden vor der Wahl durch den Berufungsausschuss die Synodalen im Kirchenkreis zu dieser Person gehört. Dabei könnten die Synodalen beispielsweise Bedenken gegen eine Kandidatin oder einen Kandidaten äußern, weil sie ihn oder sie nicht für geeignet halten. Nach dieser Anhörung der Synodalen erfolgt die Wahl durch den Berufungsausschuss – ebenfalls in geheimer Abstimmung. Das Ergebnis wird dem Bewerber oder der Bewerberin zeitnah nach dieser Wahl mitgeteilt. Anschließend folgt der letzte Verfahrensschritt.
ANNAHME DER WAHL UND ENDE DES VERFAHRENS
Hat der Berufungsausschuss eine Person gewählt, steht der letzte Schritt bevor: Die oder der Gewählte wird gefragt, ob sie oder er die Wahl annimmt. Damit ist das Berufungsverfahren offiziell abgeschlossen. Sollten sie oder er ablehnen, kann der Berufungsausschuss unter den verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten erneut abstimmen und eine andere Person des ursprünglichen Wahlvorschlages wählen. Falls sie oder er die Wahl jedoch annimmt, gibt es diese Möglichkeit – wie nach dem Rückzieher von Jonas Schiller in Bayreuth – nicht mehr. Dann muss das Verfahren komplett neu ausgerollt werden. (00/2557/29.08.2024)