Artikel teilen

Kommunen fordern Einschränkung von Familiennachzug

Der Familiennachzug von Ausländern wird immer mehr zur Belastung für Kommunen. Allein 2023 wurden dafür 130.000 Visa erteilt. Für Städte und Gemeinden steht fest: Die Zahlen müssen runter.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Begrenzung des Familiennachzugs von Migranten
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Begrenzung des Familiennachzugs von MigrantenImago / NurPhoto

Städte und Gemeinden fordern eine Begrenzung des Familiennachzugs von Migranten. Dieser solle nur noch in Härtefällen und gegen Nachweis einer Wohnung genehmigt werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zum Abschluss der Innenministerkonferenz. Weitere Forderungen sind die Abweisung von Flüchtlingen aus Drittländern direkt an der Grenze und mehr Abschiebungen durch den Bund statt nur durch die Länder.

“Wir erwarten von Bund und Ländern Signale und Maßnahmen, das Migrationsgeschehen zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen”, so Berghegger. Dazu sollten auch schnellere Rückführungen von sogenannten “Dublin-Fällen” direkt durch den Bund gehören.

Lage in den Kommunen “mehr als angespannt”

Die Migrationspolitik stand auf der Tagesordnung der Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern unter Leitung von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) im brandenburgischen Rheinsberg. In der kommenden Woche soll darüber auf der Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten werden.

Der Deutsche Landkreistag bezeichnete die Situation in den Kommunen als “mehr als angespannt”: “Die Menschen vor Ort nehmen sehr stark wahr, dass der Staat in vielfacher Hinsicht an seine Grenzen kommt”, sagte Achim Brötel, Präsident des Landkreistages und Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, dem RND. Es mangele vor allem an Sprachkursen, Kita- und Schulplätzen sowie in der medizinischen Versorgung. “Das müssen wir ernst nehmen und gegensteuern”, forderte er.

Länder müssen Abschiebehaftplätze deutlich erhöhen

Der Landkreistagschef fügte hinzu, Asylsuchende, für deren Antrag Deutschland nach den europäischen Regelungen nicht zuständig ist, müssten bereits an den Grenzen in den für sie zuständigen EU-Mitgliedsstaat zurückgewiesen werden. Außerdem sollten aus Sicht der Landkreise ausreisepflichtige Asylbewerber in zentralen Abschiebeeinrichtungen untergebracht werden. “Auch müssen die Länder die Zahl der Abschiebehaftplätze deutlich erhöhen.”