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Kommission: Bundestag muss Rechte von Missbrauchsopfern stärken

Ende Januar findet die letzte volle Sitzungswoche des Bundestags vor den Wahlen statt. Nur noch wenige Gesetze können beschlossen werden. Die Aufarbeitungskommission hofft auf eine Stärkung der Rechte von Betroffenen.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission hat an die Bundestagsabgeordneten appelliert, vor den Neuwahlen noch ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern zu verabschieden. Die vielen Gespräche, die die Kommission mit Abgeordneten geführt habe, hätten einen breiten Konsens und den politischen Willen für dieses Gesetz gezeigt, erklärte die Kommission in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. 15 Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in kirchlichen und nicht-kirchlichen Schulen wäre das ein wichtiges Zeichen.

Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Er sieht unter anderem eine gesetzliche Verankerung für das Amt der Missbrauchsbeauftragten sowie eine Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. Auch soll damit der Schutz von Kindern insgesamt verbessert werden.

Im Januar 2010 waren am katholischen Gymnasium Canisius-Kolleg in Berlin zahlreiche Missbrauchsfälle publik geworden. Das löste in der Folge einen bundesweiten Missbrauchsskandal in zahlreichen kirchlichen, aber auch anderen Einrichtungen aus. Seitdem wird auch immer wieder über die Höhe der Entschädigungen oder Anerkennungsleistungen für die Opfer diskutiert.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission ist bundesweit zuständig und war 2016 vom damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, initiiert worden. Die Kommission soll Ausmaß, Art und Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR untersuchen.