Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Land Niedersachsen haben sich mit Blick auf die von der DUH erhobene Klage gegen die niedersächsische Klimaschutz-Strategie auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Das teilten die Umweltschutzorganisation und das Land am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Die Umwelthilfe hatte im April 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine sogenannte Leistungsklage gegen das Land erhoben. Sie bemängelte, dass die Klimaschutz-Strategie keine Prognosen enthalte, ob die Ziele des niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen seien.
Nachdem die Klage eingegangen war, hatte die Landesregierung eine im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehene Novelle des Klimagesetzes auf den Weg gebracht. Sie geht auf die Kernforderungen der Umwelthilfe aus der Klage ein und soll voraussichtlich Ende 2023 oder Anfang 2024 vom Landtag verabschiedet werden. Daraufhin hatten die Umwelthilfe und die Landesregierung Vergleichsgespräche aufgenommen.
Unter anderem will das Land die Klimaschutz-Strategie inhaltlich konkreter fassen, die im Klimagesetz festgelegten Klimaziele verschärfen und einen unabhängigen Klimarat einrichten. Dieser soll jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen und Monitoring-Aufgaben übernehmen.
Da das Land Niedersachsen damit die kritisierten Schwächen im Wesentlichen beseitigt habe, hält die Umwelthilfe es nicht mehr für erforderlich, die Klage weiterzuführen. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Klimagesetz bis zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist und die geänderte Klimaschutz-Strategie bis zum 1. Juli 2025 vom Landeskabinett verabschiedet wurde.