Aus Bremen und dem Saarland kommt Zustimmung zur Neuregelung des Rundfunkbeitrags durch die Bundesländer. „Gerade das neue Widerspruchsmodell für die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist für Radio Bremen von entscheidender Bedeutung, weil für die auftragsgemäße Finanzierung in den meisten Fällen keine einstimmige Entscheidung mehr erforderlich ist“, erklärte am Donnerstag Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).
Bis Ende 2026 wird der Rundfunkbeitrag nicht angehoben, er bleibt bei 18,36 Euro. Diese Beitragsstabilität bis zum 1. Janaur 2027 werde durch die Auflösung der momentan gesperrten Sonderrücklage der Sender finanziert, teilte der Bremer Senat mit. Ab dann sollen die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagenen Beitragserhöhungen automatisch wirksam werden, sofern nicht eine bestimmte Anzahl von Ländern widerspricht.
In der Zwischenzeit sollen die Finanzbedarfe der kleinen und mittleren Rundfunkanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen besonders berücksichtigt werden, wie es hieß. Anke Rehlinger (SPD), Ministerpräsidentin des Saarlandes, sprach von einem „gelungenen Kompromiss, der Reformen bringt und verlässliche Finanzierung zugleich. Damit werden die Beitragszahler nicht mehr als notwendig belastet und gleichzeitig wird die hohe Qualität der Sender gesichert.“
Dem Bremer Senat zufolge wäre durch die Vereinbarung die Existenz von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk weiter gesichert „und die solidarische Unterstützung für beide Sender gestärkt“. Den neuen Regelungen müssen allerdings noch alle Landesparlamente zustimmen.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens soll nun gemeinsam mit den Rundfunkanstalten beraten werden. ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen.
Der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, waren die Länder bisher nicht gefolgt. Bremen und das Saarland gingen nun davon aus, „dass nach diesem Verhandlungsergebnis die vorgelegte Verfassungsbeschwerde durch die Rundfunkanstalten dringend überdacht werden sollte“.